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Top Partner für Mittelstand & Großunternehmen

VS-NfD: Vertrauliche Informationen schützen ohne Sicherheitslücken und Unsicherheiten.

Geheimschutz gewährleisten

Compliance sichern

Nachweise erbringen

Direkt, unverbindlich & 100% vertraulich

Als Ihr Partner für die Umsetzung der Anforderungen zu VS-NfD (Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch) übernehmen wir Verantwortung, schaffen Klarheit über Ihre Pflichten und stellen sicher, dass Ihr Unternehmen die Vorgaben zum Schutz vertraulicher Informationen strukturiert, terminsicher und auditfähig erfüllt.

3 Gründe, warum es mit uns funktioniert

Sicherheit mit System

Wir etablieren Strukturen und Prozesse, die VS-NfD-Anforderungen nahtlos in Ihre Sicherheitsarchitektur integrieren.

Auditfähige Umsetzung

Wir sorgen für nachweisbare Compliance – von der Raum- und IT-Sicherheit bis zur Dokumentation.

Erfahrung mit Behörden- und Regierungsprojekten

Wir begleiten Unternehmen bei Genehmigungsprozessen, Zertifizierungen und Audits nach VS-NfD-Standard.

Ihr Partner mit Mandat

Der klassische Berater

  • Liefert generische Sicherheitskonzepte ohne Bezug zu VS-NfD-Vorgaben
  • Fokussiert auf Theorie statt praxisorientierte Umsetzung
  • Unterstützt punktuell bei Prüfungen
  • Reagiert auf Findings statt präventiv zu handeln
  • Keine Integration in bestehende Sicherheits- und ISMS-Strukturen
  • Kommuniziert technisch statt managementtauglich
  • Verlässt das Projekt nach der Konzeptabgabe
  • Übernimmt aktive Verantwortung & koordiniert die Umsetzung
  • Übersetzt VS-NfD-Vorgaben in praxisnahe Sicherheitsmaßnahmen
  • Integriert technische, organisatorische und bauliche Sicherheitsanforderungen
  • Agiert proaktiv und terminsicher
  • Erstellt revisionsfeste, prüfbare Nachweise für Audits und Zertifizierungen
  • Spricht auf Augenhöhe mit Management, IT und Sicherheitsbeauftragten
  • Etabliert nachhaltige Strukturen für vertrauliche Informationsverarbeitung

Wir sind bekannt aus:

Das sagen unsere Kunden über uns

Die Informationssicherheit bei tegut... wurde in kurzer Zeit auf ein neues Level gehoben. Sowohl organisatorisch als auch inhaltlich wurden über einen ganzheitlichen risikobasierten Ansatz in allen relevanten Handlungsfeldern wirksame Maßnahmen initiiert und durchgeführt. Dabei wurde immer mit gesundem Menschenverstand auf das Nötige und Machbare geachtet, so dass die Akzeptanz für die Maßnahmen auf allen Ebenen sowohl in der IT als in den Fachbereichen hoch ist.

Jannik Christ überzeugt durch bemerkenswert breites und tiefes Fachwissen, aber auch durch die besondere Fähigkeit, stets zielgruppenadäquat zu kommunizieren.

Dr. Alexander Bradel

Chief Technology Officer (CIO)

Ihr Weg zur VS-NfD-konformen Sicherheit.

In 3 klaren Schritten.

01
Erstgespräch

Klarheit in 30 Minuten (gratis)

Wir verstehen Ziele, Rahmenbedingungen und Prioritäten. Sie erhalten eine erste Einschätzung sowie den nächsten sinnvollen Schritt – fokussiert und ohne Umwege.

30 Minuten

02
Konzept-Vorstellung

Managementtauglicher Plan

Wir präsentieren ein schlankes, auditfähiges Konzept mit Roadmap, Verantwortlichkeiten und Aufwandsschätzung. Entscheidungen werden schnell und faktenbasiert möglich.

30 Minuten

03
Implementierung

Umsetzung mit Mandat

Wir starten in die Praxis: Maßnahmen steuern, Nachweise erstellen, Fortschritt messbar machen. Sie erhalten greifbare Ergebnisse – pragmatisch, prüfbar, terminsicher.

Laufend

Direkt, unverbindlich & 100% vertraulich

IT-Sicherheit braucht Vertrauen.
Und genau das ist unser Anspruch.

Seit über 15 Jahren sehe ich in meiner täglichen Arbeit, wie gehobene Mittelständler und Konzerne mit der wachsenden Komplexität von Compliance und Cyber-Bedrohungen kämpfen. Oft fehlt die Zeit oder der spezialisierte interne Experte.

Meine Mission ist es, diese Lücke zu schließen. Ich agiere nicht nur als Berater, sondern als Ihr verantwortlicher Partner, der Ihnen diese Last von den Schultern nimmt. Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können – mit der Gewissheit, dass Ihre Informationssicherheit in kompetenten und verlässlichen Händen ist.

Jannik Christ

Geschäftsführer

Zertifizierte Exzellenz – für Ihre Sicherheit.

Der richtige Zeitpunkt für

Beratung zu VS-NfD

ist jetzt, wenn …

Sie mit Behörden oder öffentlichen Auftraggebern zusammenarbeiten

… Ihr Unternehmen Projekte für Ministerien, Bundesbehörden oder sicherheitsrelevante Einrichtungen übernimmt.

Vertrauliche Daten verarbeitet werden

… Sie mit klassifizierten oder sicherheitsrelevanten Informationen umgehen, die besonderen Schutz erfordern.

Eine VS-Zulassung oder Zertifizierung bevorsteht

… Sie eine VS-Zulassung benötigen oder ein Audit nach VS-NfD-Kriterien vorbereiten müssen.

Sie Sicherheitslücken vermeiden wollen

… Sie Ihre Infrastruktur, Dokumentation und Prozesse proaktiv an VS-NfD-Anforderungen ausrichten möchten.

Wo Sicherheit diskutiert wird, sind wir live dabei.

Engagiert & Vernetzt in führenden Fachverbänden

Häufige Fragen zu VS-NfD

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns eine Nachricht und wir werden uns innerhalb von 24 Stunden mit der Antwort bei Ihnen zurückmelden.

info@christ-security.de

Direkt, unverbindlich & 100% vertraulich

Was bedeutet VS-NfD und wofür steht die Kennzeichnung?

VS-NfD steht für „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ und ist die niedrigste nationale Geheimhaltungsstufe im deutschen Verschlusssachenrecht. Sie kennzeichnet Informationen, deren unbefugte Offenlegung die Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen kann, ohne jedoch eine Gefährdung der nationalen Sicherheit darzustellen.

Die Einstufung „Nur für den Dienstgebrauch“ verpflichtet Organisationen und Mitarbeitende, besondere Schutzmaßnahmen für die Speicherung, Verarbeitung und Übertragung dieser Informationen umzusetzen. VS-NfD ist insbesondere in Behörden, im öffentlichen Sektor, bei kritischen Infrastrukturen und in Unternehmen mit sicherheitsrelevanten Projekten (z. B. Verteidigungs-, Energie- oder Telekommunikationsbranche) relevant.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für VS-NfD?

Die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Verschlusssachen ergeben sich vor allem aus der Verschlusssachenanweisung (VSA) des Bundesministeriums des Innern und den Sicherheitsbestimmungen des Geheimschutzes (SÜG).

Wichtige Regelwerke sind unter anderem:

  • Verschlusssachenanweisung (VSA) – regelt Einstufung, Kennzeichnung, Aufbewahrung und Vernichtung von Verschlusssachen.
  • Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) – legt Anforderungen an sicherheitsüberprüfte Personen und Organisationen fest.
  • BSI-Richtlinien zum Geheimschutz in der IT – geben technische Anforderungen für IT-Systeme mit VS-NfD-Daten vor.
  • Zulassungsvorschriften des BSI (z. B. VS-NfD-konforme IT-Systeme) – beschreiben, wie IT-Produkte und Kommunikationssysteme zugelassen werden.

Diese Vorgaben bilden den Rahmen für die sichere Verarbeitung von Verschlusssachen in Behörden und Unternehmen.

Welche Anforderungen müssen Unternehmen für VS-NfD erfüllen?

Organisationen, die mit VS-NfD-Informationen arbeiten, müssen ein sicherheitskonformes Umfeld schaffen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  • Räumliche Sicherheit: Zutrittskontrollen, gesicherte Aufbewahrung (z. B. Stahlschränke, Sicherheitsräume).
  • Personelle Sicherheit: Verpflichtung der Mitarbeitenden auf den Geheimschutz, Sicherheitsüberprüfungen nach SÜG.
  • IT- und Informationssicherheit: Einsatz zugelassener IT-Systeme, Verschlüsselung, Zugriffsschutz und Protokollierung.
  • Organisatorische Maßnahmen: Festlegung von Zuständigkeiten, VS-Beauftragten und geregelten Abläufen für Dokumentation und Transport.
  • Sichere Kommunikation: Nutzung von VS-NfD-zugelassenen Netzwerken und Übertragungsverfahren (z. B. SINA, Chiasmus-Nachfolger).
  • Löschung und Vernichtung: Sichere Vernichtung von Datenträgern und Akten nach BSI-Vorgaben (z. B. DIN 66399, Schutzklasse 3).

Diese Maßnahmen stellen sicher, dass vertrauliche Informationen auch in komplexen Umgebungen wirksam geschützt sind.

Wie unterstützt CHRIST Security GmbH bei der Umsetzung von VS-NfD-Anforderungen?

Die CHRIST Security GmbH unterstützt Unternehmen und Organisationen bei der praktischen Umsetzung der VS-NfD-Anforderungen – von der Vorbereitung bis zur operativen Umsetzung.

Unser Beratungsansatz umfasst:

  1. Bestandsaufnahme und Gap-Analyse: Bewertung Ihrer bestehenden Sicherheitsmaßnahmen im Vergleich zu den Vorgaben der VSA und des BSI.
  2. Konzeptentwicklung: Erstellung eines Sicherheitskonzepts zur Einführung von VS-NfD-konformen Prozessen, IT-Systemen und Arbeitsumgebungen.
  3. Unterstützung bei Zulassungsverfahren: Begleitung bei der Beantragung von IT-Zulassungen oder Zertifizierungen durch das BSI.
  4. Technische Umsetzung: Auswahl und Implementierung sicherheitszertifizierter IT- und Kommunikationslösungen.
  5. Schulung & Sensibilisierung: Training Ihrer Mitarbeitenden zu Geheimschutz, Umgang mit Verschlusssachen und sicherem Verhalten im Alltag.

Unsere Berater verfügen über praktische Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern und sicherheitskritischen Organisationen – wir verbinden rechtliche Anforderungen mit praxisgerechter Umsetzung.

Welche Vorteile bringt eine VS-NfD-konforme Umsetzung für Unternehmen?

Die Einhaltung der VS-NfD-Anforderungen bietet Unternehmen erhebliche Vorteile – nicht nur im Hinblick auf Compliance, sondern auch strategisch:

  • Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen: Voraussetzung für Projekte mit sicherheitsrelevantem Bezug.
  • Vertrauen und Reputation: Nachweis eines verantwortungsvollen Umgangs mit sensiblen Daten.
  • Rechtssicherheit: Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen im Umgang mit Verschlusssachen.
  • Informationsschutz: Schutz vor Industriespionage und Datenabfluss.
  • Langfristige Partnerschaften: Stärkung der Zusammenarbeit mit Behörden, Rüstungs- oder Infrastrukturanbietern.

VS-NfD-Compliance ist somit nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein Qualitätsmerkmal für Informationssicherheit auf hohem Niveau.

Worauf sollten Organisationen bei der Einführung eines VS-NfD-konformen Systems achten?

Bei der Einführung von VS-NfD-Anforderungen ist es entscheidend, frühzeitig ein ganzheitliches Sicherheitskonzept zu entwickeln, das organisatorische, technische und personelle Aspekte verbindet.

Unternehmen sollten zunächst prüfen, welche Prozesse und IT-Systeme betroffen sind, und diese gezielt nachrüsten oder ersetzen. Besonders wichtig ist die Auswahl zugelassener Hardware, Software und Kommunikationslösungen, die den BSI-Vorgaben entsprechen.

Zudem sollte eine enge Abstimmung mit dem BSI, dem Auftraggeber und dem VS-Beauftragten erfolgen, um Zulassungsprozesse effizient zu gestalten. Schulungen und klare Verantwortlichkeiten sorgen dafür, dass die Sicherheitsmaßnahmen nicht nur formal bestehen, sondern auch im Alltag konsequent angewendet werden.

Die CHRIST Security GmbH unterstützt Sie dabei, die Anforderungen praxisnah, auditfähig und ressourcenschonend umzusetzen – für sicheren Informationsschutz im Behörden- und Unternehmensumfeld.

Ihr Strategiegespräch für klare VS-NfD-Compliance.

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Buchen Sie jetzt Ihr kostenfreies Strategiegespräch mit Jannik Christ und erhalten Sie innerhalb von 30 Minuten eine erste, fundierte Einschätzung Ihrer aktuellen Sicherheitslage und konkrete nächste Schritte.

Portrait Hanna

Hanna Prinz

Assistenz der Geschäftsführung

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