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Top Partner für Mittelstand & Großunternehmen

NIS2-Richtlinie: Cybersicherheit ohne Unsicherheit und Überforderung.

Betroffenheit prüfen

Compliance strukturiert umsetzen

Sicherheit mit System

Direkt, unverbindlich & 100% vertraulich

Als Ihr Partner für die Umsetzung der NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) übernehmen wir Verantwortung, schaffen Klarheit über Ihre Pflichten und stellen sicher, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen strukturiert, terminsicher und auditfähig erfüllt.

3 Gründe, warum es mit uns funktioniert

Umsetzung mit Verantwortung

Wir führen Sie von der Betroffenheitsanalyse bis zur vollständigen Umsetzung – pragmatisch, prüfbar und fristgerecht.

Strukturierte Compliance statt Unsicherheit

Wir schaffen nachvollziehbare Prozesse für Risiko-, Melde- und Sicherheitsmanagement – transparent und messbar.

Erfahrung aus Regulatorik & Praxis

Wir vereinen Fachwissen aus ISO 27001, KRITIS und DORA – für eine integrierte, auditfähige NIS2-Compliance.

Ihr Partner mit Mandat

Der klassische Berater

  • Liefert Interpretationen, die intern umgesetzt werden müssen
  • Fokussiert auf juristische Texte statt auf praktische Maßnahmen
  • Unterstützt punktuell bei Dokumentation oder Schulung
  • Reagiert erst bei Fristablauf oder Prüfungsdruck
  • Keine Integration mit bestehenden ISMS-Strukturen
  • Kommuniziert abstrakt und normzentriert
  • Verlässt das Projekt nach Konzeptabgabe
  • Übernimmt aktive Verantwortung & koordiniert die Umsetzung
  • Übersetzt regulatorische Anforderungen in praxistaugliche Maßnahmen
  • Integriert NIS2-Anforderungen in bestehende Sicherheits- und Compliance-Systeme
  • Agiert proaktiv und terminsicher
  • Erstellt revisionsfeste, dokumentierte Nachweise
  • Spricht auf Augenhöhe mit Management, IT & Compliance
  • Etabliert nachhaltige Sicherheits- und Governance-Strukturen

Wir sind bekannt aus:

Das sagen unsere Kunden über uns

Die Informationssicherheit bei tegut... wurde in kurzer Zeit auf ein neues Level gehoben. Sowohl organisatorisch als auch inhaltlich wurden über einen ganzheitlichen risikobasierten Ansatz in allen relevanten Handlungsfeldern wirksame Maßnahmen initiiert und durchgeführt. Dabei wurde immer mit gesundem Menschenverstand auf das Nötige und Machbare geachtet, so dass die Akzeptanz für die Maßnahmen auf allen Ebenen sowohl in der IT als in den Fachbereichen hoch ist.

Jannik Christ überzeugt durch bemerkenswert breites und tiefes Fachwissen, aber auch durch die besondere Fähigkeit, stets zielgruppenadäquat zu kommunizieren.

Dr. Alexander Bradel

Chief Technology Officer (CIO)

Von der Betroffenheitsanalyse zur NIS2-Compliance.

In 3 klaren Schritten.

01
Erstgespräch

Klarheit in 30 Minuten (gratis)

Wir verstehen Ziele, Rahmenbedingungen und Prioritäten. Sie erhalten eine erste Einschätzung sowie den nächsten sinnvollen Schritt – fokussiert und ohne Umwege.

30 Minuten

02
Konzept-Vorstellung

Managementtauglicher Plan

Wir präsentieren ein schlankes, auditfähiges Konzept mit Roadmap, Verantwortlichkeiten und Aufwandsschätzung. Entscheidungen werden schnell und faktenbasiert möglich.

30 Minuten

03
Implementierung

Umsetzung mit Mandat

Wir starten in die Praxis: Maßnahmen steuern, Nachweise erstellen, Fortschritt messbar machen. Sie erhalten greifbare Ergebnisse – pragmatisch, prüfbar, terminsicher.

Laufend

Direkt, unverbindlich & 100% vertraulich

IT-Sicherheit braucht Vertrauen.
Und genau das ist unser Anspruch.

Seit über 15 Jahren sehe ich in meiner täglichen Arbeit, wie gehobene Mittelständler und Konzerne mit der wachsenden Komplexität von Compliance und Cyber-Bedrohungen kämpfen. Oft fehlt die Zeit oder der spezialisierte interne Experte.

Meine Mission ist es, diese Lücke zu schließen. Ich agiere nicht nur als Berater, sondern als Ihr verantwortlicher Partner, der Ihnen diese Last von den Schultern nimmt. Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können – mit der Gewissheit, dass Ihre Informationssicherheit in kompetenten und verlässlichen Händen ist.

Jannik Christ

Geschäftsführer

Zertifizierte Exzellenz – für Ihre Sicherheit.

Der richtige Zeitpunkt für

Beratung zur NIS2-Richtlinie

ist jetzt, wenn …

Sie sich fragen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist

… Sie unsicher sind, ob Ihr Unternehmen unter die NIS2-Richtlinie fällt – wir prüfen Ihre Betroffenheit und zeigen klar, welche Pflichten sich daraus ergeben.

Die nationale Umsetzung bevorsteht

… die nationale Umsetzung der NIS2-Richtlinie kurz bevorsteht – jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Strukturen und Zuständigkeiten vorzubereiten.

Kunden oder Behörden Nachweise verlangen

… Geschäftspartner oder Aufsichtsstellen erste NIS2-relevante Nachweise anfordern.

Ihre IT- und Sicherheitsstrukturen wachsen

… Sie Prozesse professionalisieren wollen, um Meldepflichten und Audits effizient zu erfüllen.

Wo Sicherheit diskutiert wird, sind wir live dabei.

Engagiert & Vernetzt in führenden Fachverbänden

Häufige Fragen zur NIS2-Richtlinie

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns eine Nachricht und wir werden uns innerhalb von 24 Stunden mit der Antwort bei Ihnen zurückmelden.

info@christ-security.de

Direkt, unverbindlich & 100% vertraulich

Was ist die NIS2-Richtlinie und warum ist sie für mein Unternehmen wichtig?

Die NIS2-Richtlinie (Directive on Security of Network and Information Systems) ist die Weiterentwicklung der ersten NIS-Richtlinie der EU und wurde geschaffen, um das europäische Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme signifikant zu erhöhen. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit kritischer und wichtiger Infrastrukturen gegenüber Cyberangriffen und IT-Störungen zu stärken.

Im Vergleich zur bisherigen NIS-Richtlinie wurde der Anwendungsbereich von NIS2 deutlich erweitert. Betroffen sind jetzt nicht nur Betreiber kritischer Infrastrukturen, sondern auch viele mittelständische Unternehmen, Zulieferer und Dienstleister in den Bereichen Energie, Gesundheit, Transport, Trinkwasser, Finanzwesen, digitale Dienstleistungen, Abfallwirtschaft, öffentliche Verwaltung und mehr. Selbst Unternehmen, die bisher nicht im Fokus der Cybersicherheitsgesetzgebung standen, können nun von den NIS2-Pflichten betroffen sein.

Die NIS2-Richtlinie verpflichtet Unternehmen zu umfassenden Sicherheitsmaßnahmen, zu einem strukturierten Risikomanagement und zu einer Meldepflicht bei IT-Sicherheitsvorfällen. Die Richtlinie verlangt den Nachweis, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Absicherung der Informationssysteme getroffen wurden. Verstöße gegen die Richtlinie können erhebliche Bußgelder nach sich ziehen, ähnlich den Sanktionsmechanismen der DSGVO.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Sicherheitsstrukturen, ihr Risikomanagement und ihre Notfallprozesse neu bewerten und anpassen müssen. Mit unserer Beratung unterstützen wir Sie dabei, die Anforderungen der NIS2-Richtlinie effizient und praxisnah in Ihre Prozesse zu integrieren und Ihre IT-Sicherheit nachhaltig zu stärken.

Welche Leistungen umfasst die Beratung zur NIS2-Richtlinie?

Unsere Beratung zur NIS2-Richtlinie ist modular aufgebaut und richtet sich flexibel nach den Bedürfnissen Ihres Unternehmens. Zu den zentralen Leistungen gehören:

  1. Betroffenheitsanalyse: Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen von der NIS2-Richtlinie betroffen ist, und in welchem Umfang Sie Pflichten erfüllen müssen.
  2. GAP-Analyse: Wir ermitteln den Unterschied zwischen Ihren aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und den Anforderungen der NIS2-Richtlinie.
  3. Risikobewertung: Wir unterstützen Sie bei der systematischen Identifikation, Bewertung und Behandlung von Sicherheitsrisiken.
  4. Sicherheitskonzeption: Wir entwickeln praxisgerechte Sicherheitsmaßnahmen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und sich in Ihren Alltag integrieren lassen.
  5. Meldeprozesse: Wir helfen Ihnen beim Aufbau von Strukturen zur rechtzeitigen Erkennung und Meldung von Sicherheitsvorfällen an die zuständigen Behörden.
  6. Prozessaufbau: Wir unterstützen Sie beim Aufbau eines Risikomanagements, eines Sicherheitsmanagementsystems sowie bei der Erstellung der erforderlichen Nachweisdokumentationen.
  7. Schulungen: Wir schulen Ihre Mitarbeitenden gezielt in Bezug auf die neuen Pflichten und sensibilisieren für sicherheitsrelevante Prozesse.
  8. Langfristige Begleitung: Wir unterstützen Sie bei der kontinuierlichen Verbesserung Ihrer Sicherheitsstrukturen und stehen Ihnen bei Audits und Anpassungen als Partner zur Seite.

Warum ist ein externer Berater bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie sinnvoll?

Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie erfordert fundierte Kenntnisse in den Bereichen IT-Sicherheit, Risikomanagement, regulatorische Anforderungen und Notfallmanagement. Ein externer Berater bringt diese Expertise mit und unterstützt Sie dabei, die komplexen Anforderungen effizient und praxisgerecht umzusetzen.

Ein externer Berater hilft Ihnen, die Betroffenheit Ihres Unternehmens korrekt zu bewerten, Risiken realistisch einzuschätzen und Sicherheitsmaßnahmen systematisch zu entwickeln. Besonders bei Unternehmen, die erstmals von Cybersicherheitsvorgaben betroffen sind, ist ein erfahrener Berater eine wertvolle Unterstützung, um typische Umsetzungsfehler zu vermeiden und Fristen sicher einzuhalten.

Der Vorteil eines externen Beraters liegt auch in der neutralen Sichtweise: Risiken und Schwachstellen werden objektiv bewertet und praxisgerechte Lösungen erarbeitet. Zudem bringt ein Berater erprobte Vorlagen, Checklisten und Best-Practice-Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten mit, was den Umsetzungsprozess beschleunigt.

Unsere Beratung bietet Ihnen darüber hinaus Flexibilität: Wir unterstützen Sie projektbezogen, punktuell oder als langfristiger Partner. Wir begleiten Sie nicht nur bei der Konzeption, sondern auch bei der konkreten Umsetzung, Schulung und Vorbereitung auf Audits.

Was sind die wichtigsten Anforderungen der NIS2-Richtlinie?

Die NIS2-Richtlinie stellt umfangreiche Anforderungen an Unternehmen. Zu den wichtigsten Pflichten gehören:

  • Risikomanagement: Unternehmen müssen systematisch Risiken identifizieren, bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen.
  • Sicherheitsmaßnahmen: Es müssen technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt werden, um die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen zu gewährleisten.
  • Vorfallmanagement: Sicherheitsvorfälle müssen unverzüglich an die zuständigen Behörden gemeldet und intern dokumentiert werden.
  • Notfallmanagement: Unternehmen müssen auf IT-Notfälle vorbereitet sein und wirksame Reaktions- und Wiederherstellungsprozesse einführen.
  • Lieferkettenkontrolle: Die Sicherheit von Dienstleistern und Lieferanten muss berücksichtigt und vertraglich gesichert werden.
  • Governance: Die Verantwortung für IT-Sicherheit muss in der Geschäftsleitung verankert sein und regelmäßig überprüft werden.
  • Schulungen und Sensibilisierung: Mitarbeitende müssen regelmäßig geschult werden, um Sicherheitsanforderungen im Alltag umzusetzen.

Die NIS2-Richtlinie gibt keine starren Sicherheitslösungen vor, sondern fordert einen risikobasierten, kontinuierlich überprüften Sicherheitsansatz, der sich an der Größe und den individuellen Risiken des Unternehmens orientiert.

Wie unterstützt CHRIST Security GmbH konkret bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie?

CHRIST Security GmbH begleitet Sie umfassend bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie. Wir starten mit einer fundierten Betroffenheitsanalyse und helfen Ihnen, den für Ihr Unternehmen relevanten Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie zu bestimmen.

Unsere Berater unterstützen Sie bei der Erstellung einer GAP-Analyse, beim Aufbau eines strukturierten Risikomanagements und bei der Entwicklung individueller Sicherheitsmaßnahmen. Wir erarbeiten praxisgerechte Sicherheitsrichtlinien, erstellen Notfall- und Wiederherstellungspläne und helfen Ihnen, Meldeprozesse und Nachweisdokumentationen rechtssicher aufzubauen.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratung ist die gezielte Schulung Ihrer Mitarbeitenden. Wir sensibilisieren Ihr Team für die neuen Anforderungen, bereiten Sie auf interne und externe Prüfungen vor und begleiten Sie im gesamten Umsetzungsprozess.

Unsere Beratung ist flexibel: Wir bieten punktuelle Unterstützung, übernehmen komplette Projektbegleitungen oder stehen Ihnen als langfristiger Partner bei der kontinuierlichen Sicherheitsüberwachung und Prozessanpassung zur Seite.

Warum sollten Unternehmen frühzeitig mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie beginnen?

Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie ist umfangreich und betrifft viele Unternehmensbereiche. Ein frühzeitiger Beginn ermöglicht es, die gesetzlichen Anforderungen systematisch und qualitativ hochwertig umzusetzen. Die Einführung von Risikomanagementprozessen, die Etablierung technischer Schutzmaßnahmen und die Vorbereitung auf Meldepflichten erfordern Zeit, interne Abstimmungen und gezielte Schulungen.

Unternehmen, die zu spät starten, laufen Gefahr, gesetzliche Fristen zu überschreiten, Sicherheitslücken nicht rechtzeitig zu schließen und im Ernstfall Bußgelder oder Reputationsschäden zu riskieren. Auch die Vorbereitung auf Audits und Prüfungen kann bei einem verspäteten Projektbeginn unnötigen Zeitdruck verursachen.

Ein frühzeitiger Start bietet zudem die Chance, eigene Sicherheitsstrukturen nachhaltig zu verbessern und sich Wettbewerbsvorteile zu sichern. Unternehmen, die ihre IT-Sicherheit proaktiv ausbauen, werden zunehmend als vertrauenswürdige Partner wahrgenommen und sind besser auf zukünftige gesetzliche Anpassungen vorbereitet.

Darüber hinaus ist die Verfügbarkeit von externen Beratungs- und Prüfkapazitäten begrenzt, insbesondere wenn sich die Umsetzungsfristen nähern. Wer früh startet, kann sich rechtzeitig qualifizierte Unterstützung sichern und die Umsetzung in Ruhe und mit hoher Qualität gestalten.

Mit unserer Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen die NIS2-Richtlinie nicht nur fristgerecht, sondern auch praxisgerecht, effizient und nachhaltig umsetzt.

Ihr Strategiegespräch für klare Compliance und Resilienz.

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Buchen Sie jetzt Ihr kostenfreies Strategiegespräch mit Jannik Christ und erhalten Sie innerhalb von 30 Minuten eine erste, fundierte Einschätzung Ihrer aktuellen Sicherheitslage und konkrete nächste Schritte.

Portrait Hanna

Hanna Prinz

Assistenz der Geschäftsführung

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