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Top Partner für Mittelstand & Großunternehmen

CER-Richtlinie: Resilienz kritischer Einrichtungen ohne regulatorische Unsicherheit.

Auditfähig und nachweisbar compliant

Klarheit über Pflichten und Zuständigkeiten

Umsetzung mit Mandat und messbaren Ergebnissen

Direkt, unverbindlich & 100% vertraulich

Als Ihr Partner für die Umsetzung der CER-Richtlinie (Critical Entities Resilience Directive) übernehmen wir Verantwortung, schaffen Klarheit über Ihre Pflichten und stellen sicher, dass Ihr Unternehmen die regulatorischen Anforderungen terminsicher und auditfähig erfüllt.

3 Gründe, warum es mit uns funktioniert

Compliance mit Mandat

Wir übernehmen Verantwortung für Analyse, Maßnahmenplanung und Nachweisführung – statt Sie mit Konzepten allein zu lassen. Unsere Experten führen Sie strukturiert und terminsicher zur prüfbaren Umsetzung der CER-Anforderungen.

Auditfähig ab Tag 1

Unsere Deliverables – von der Betroffenheitsanalyse bis zum Compliance-Report – sind dokumentiert, revisionsfest und auditkonform. Damit sind Sie jederzeit bereit für externe Prüfungen, Audits oder Management-Reviews.

Normübergreifende Expertise

Wir verknüpfen CER, NIS2, ISO 22301 und ISO 27001 zu einer integrierten Resilienz-Strategie. So vermeiden Sie Redundanzen und nutzen Synergien zwischen regulatorischen Anforderungen.

Ihr Partner mit Mandat.

Der klassische Berater

  • Liefert Interpretationen, die intern umgesetzt werden müssen
  • Fokussiert auf juristische Texte und Theorien
  • Unterstützt punktuell bei der Gesetzesauslegung
  • Reagiert erst bei Prüfungen oder Fristen
  • Keine operative Nachweisführung
  • Kommuniziert abstrakt oder formal
  • Liefert Statusberichte ohne Umsetzungssicherheit
  • Übernimmt aktive Verantwortung & koordiniert die Umsetzung
  • Übersetzt Regulatorik in praxisnahe, auditfähige Maßnahmen
  • Ist als fester Ansprechpartner in Ihre Prozesse integriert
  • Agiert proaktiv und terminsicher
  • Erstellt dokumentierte, revisionsfeste Compliance-Nachweise
  • Spricht auf Augenhöhe mit Management & IT
  • Etabliert nachhaltige Compliance-Strukturen

Wir sind bekannt aus:

Das sagen unsere Kunden über uns

Die Informationssicherheit bei tegut... wurde in kurzer Zeit auf ein neues Level gehoben. Sowohl organisatorisch als auch inhaltlich wurden über einen ganzheitlichen risikobasierten Ansatz in allen relevanten Handlungsfeldern wirksame Maßnahmen initiiert und durchgeführt. Dabei wurde immer mit gesundem Menschenverstand auf das Nötige und Machbare geachtet, so dass die Akzeptanz für die Maßnahmen auf allen Ebenen sowohl in der IT als in den Fachbereichen hoch ist.

Jannik Christ überzeugt durch bemerkenswert breites und tiefes Fachwissen, aber auch durch die besondere Fähigkeit, stets zielgruppenadäquat zu kommunizieren.

Dr. Alexander Bradel

Chief Technology Officer (CIO)

Vom Start zur CER-Compliance.

In 3 klaren Schritten.

01
Erstgespräch

Klarheit in 30 Minuten (gratis)

Wir verstehen Ziele, Rahmenbedingungen und Prioritäten. Sie erhalten eine erste Einschätzung sowie den nächsten sinnvollen Schritt – fokussiert und ohne Umwege.

30 Minuten

02
Konzept-Vorstellung

Managementtauglicher Plan

Wir präsentieren ein schlankes, auditfähiges Konzept mit Roadmap, Verantwortlichkeiten und Aufwandsschätzung. Entscheidungen werden schnell und faktenbasiert möglich.

30 Minuten

03
Implementierung

Umsetzung mit Mandat

Wir starten in die Praxis: Maßnahmen steuern, Nachweise erstellen, Fortschritt messbar machen. Sie erhalten greifbare Ergebnisse – pragmatisch, prüfbar, terminsicher.

Laufend

Direkt, unverbindlich & 100% vertraulich

IT-Sicherheit braucht Vertrauen.
Und genau das ist unser Anspruch.

Seit über 15 Jahren sehe ich in meiner täglichen Arbeit, wie gehobene Mittelständler und Konzerne mit der wachsenden Komplexität von Compliance und Cyber-Bedrohungen kämpfen. Oft fehlt die Zeit oder der spezialisierte interne Experte.

Meine Mission ist es, diese Lücke zu schließen. Ich agiere nicht nur als Berater, sondern als Ihr verantwortlicher Partner, der Ihnen diese Last von den Schultern nimmt. Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können – mit der Gewissheit, dass Ihre Informationssicherheit in kompetenten und verlässlichen Händen ist.

Jannik Christ

Geschäftsführer

Zertifizierte Exzellenz – für Ihre Sicherheit.

Der richtige Zeitpunkt für

Beratung zur CER-Richtlinie

ist jetzt, wenn …

Nationale Umsetzung steht bevor

… Ihr Unternehmen in einem kritischen Sektor tätig ist und Sie die nationalen Umsetzungsfristen 2024/2025 einhalten müssen.

Behörden oder Kunden fordern Nachweise

… Ihre Aufsichtsbehörde, Kunden oder Partner Nachweise zur Resilienz verlangen, die Sie kurzfristig vorlegen müssen.

Parallele Projekte zu NIS2 oder ISO 22301 laufen

… Sie bereits an der Umsetzung anderer Regulatoriken arbeiten und Synergien effizient nutzen möchten.

Vorbereitung auf Audits oder Prüfungen

… Sie sich frühzeitig auditfähig aufstellen möchten, um im nächsten Audit nachweislich compliant zu sein.

Wo Sicherheit diskutiert wird, sind wir live dabei.

Engagiert & Vernetzt in führenden Fachverbänden

Häufige Fragen zur CER-Richtlinie

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns eine Nachricht und wir werden uns innerhalb von 24 Stunden mit der Antwort bei Ihnen zurückmelden.

info@christ-security.de

Direkt, unverbindlich & 100% vertraulich

Was ist die CER-Richtlinie und warum ist sie für mein Unternehmen relevant?

Die CER-Richtlinie (Critical Entities Resilience Directive) ist eine EU-weite Vorgabe, die Unternehmen und Organisationen in kritischen Sektoren verpflichtet, ihre Resilienz gegenüber physischen und digitalen Bedrohungen systematisch zu erhöhen. Die Richtlinie ersetzt die bisherige Richtlinie zur Infrastrukturkritikalität (Richtlinie 2008/114/EG) und hat das Ziel, die Versorgungssicherheit und Funktionsfähigkeit kritischer Dienste in Europa nachhaltig zu schützen.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie künftig umfassende Sicherheitsvorkehrungen nicht nur im digitalen Bereich, sondern auch im physischen Umfeld treffen müssen. Die CER-Richtlinie betrifft unter anderem Sektoren wie Energie, Transport, Gesundheitswesen, Trinkwasserversorgung und digitale Infrastrukturen. Die Anforderungen richten sich an sogenannte „kritische Einrichtungen“, die für die Aufrechterhaltung wesentlicher gesellschaftlicher Funktionen von Bedeutung sind.

Die CER-Richtlinie verlangt von betroffenen Unternehmen unter anderem eine Risikobewertung, den Aufbau angemessener Sicherheitsmaßnahmen, ein systematisches Störungsmanagement sowie eine Meldepflicht bei Vorfällen. Verstöße gegen die Vorgaben können empfindliche Bußgelder und aufsichtsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Unsere Beratung unterstützt Sie dabei, Ihre potenzielle Betroffenheit zu ermitteln, die regulatorischen Anforderungen praxisnah umzusetzen und nachhaltige Schutzmaßnahmen zu etablieren. Ziel ist es, Sie nicht nur rechtlich abzusichern, sondern auch Ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Störungen und Angriffen nachhaltig zu stärken.

Wie läuft die Beratung zur CER-Richtlinie typischerweise ab?

Die Beratung zur CER-Richtlinie folgt einem strukturierten und individuell abgestimmten Ablauf. Im ersten Schritt führen wir eine Betroffenheitsanalyse durch, um festzustellen, ob Ihr Unternehmen unter die Anforderungen der CER-Richtlinie fällt. Dabei prüfen wir sektor- und größenabhängige Kriterien sowie Ihre Rolle innerhalb der Versorgungsketten.

Anschließend erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine detaillierte Risikoanalyse, die sowohl physische als auch digitale Bedrohungen berücksichtigt. Dazu gehören beispielsweise Naturkatastrophen, Sabotageakte, Cyberangriffe, Lieferengpässe oder technische Ausfälle.

Auf Basis dieser Analyse entwickeln wir ein maßgeschneidertes Sicherheitskonzept, das präventive und reaktive Maßnahmen beinhaltet. Wir unterstützen Sie bei der Einführung geeigneter Sicherheitsvorkehrungen, dem Aufbau eines Störungsmanagements sowie der Etablierung von Meldeprozessen für Sicherheitsvorfälle gemäß den Vorgaben der CER-Richtlinie.

Ein wesentlicher Bestandteil der Beratung ist zudem die Schulung Ihrer Mitarbeitenden sowie die Begleitung bei der Erstellung von Notfallplänen und Dokumentationen. Ziel ist es, alle geforderten Prozesse nachvollziehbar und auditfähig abzubilden.

Während des gesamten Projekts stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung, sorgen für eine effiziente Projektumsetzung und begleiten Sie auch über die Einführung hinaus mit regelmäßigen Überprüfungen und Anpassungen an neue regulatorische Entwicklungen.

Welche Vorteile bietet die Zusammenarbeit mit einem externen Berater bei der Umsetzung der CER-Richtlinie?

Die Zusammenarbeit mit einem externen Berater bei der Umsetzung der CER-Richtlinie bringt viele Vorteile. Externe Berater verfügen über tiefgehendes Fachwissen, kennen die regulatorischen Anforderungen im Detail und bringen Erfahrung aus vergleichbaren EU-Richtlinien wie NIS2 oder DORA mit. Dies ermöglicht eine effiziente und praxisnahe Umsetzung der komplexen Vorgaben.

Ein externer Berater agiert unabhängig, analysiert objektiv und erkennt Schwachstellen, die intern möglicherweise nicht wahrgenommen werden. Besonders für Unternehmen, die bisher wenig Berührungspunkte mit regulatorischen Sicherheitsvorgaben hatten, ist diese externe Expertise entscheidend, um Stolperfallen zu vermeiden und eine rechtskonforme Umsetzung sicherzustellen.

Darüber hinaus profitieren Unternehmen von einer deutlichen Zeit- und Ressourceneinsparung, da der Berater strukturierte Vorgehensweisen und erprobte Umsetzungshilfen mitbringt. Er unterstützt nicht nur bei der Konzeption, sondern begleitet aktiv die Einführung der erforderlichen Maßnahmen.

Ein erfahrener Berater bietet außerdem einen klaren Blick auf die praktische Umsetzbarkeit: Maßnahmen werden nicht theoretisch entwickelt, sondern so gestaltet, dass sie sich realistisch in die Unternehmensprozesse integrieren lassen.

Durch die flexible Zusammenarbeit – projektbezogen oder als langfristige Begleitung – können Unternehmen genau den Unterstützungsgrad wählen, den sie benötigen. Die Beratung ist so skalierbar und bedarfsgerecht einsetzbar.

Was sind die wichtigsten Anforderungen der CER-Richtlinie für betroffene Unternehmen?

Die CER-Richtlinie stellt klare Anforderungen an Unternehmen, die als kritische Einrichtungen eingestuft werden. Dazu gehört zunächst die Pflicht, regelmäßig umfassende Risikobewertungen durchzuführen, die sowohl physische als auch digitale Bedrohungen berücksichtigen.

Auf Basis dieser Risikobewertungen müssen geeignete technische, organisatorische und physische Sicherheitsmaßnahmen etabliert werden, um die Resilienz der Einrichtung zu erhöhen. Dazu zählen zum Beispiel bauliche Schutzmaßnahmen, Zutrittskontrollen, Cybersicherheitsvorkehrungen sowie Notfall- und Krisenmanagementprozesse.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der CER-Richtlinie ist die Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle an die zuständigen Behörden. Diese Meldepflicht ähnelt den Vorgaben aus der NIS2-Richtlinie und erfordert die Etablierung interner Prozesse, um Vorfälle schnell zu identifizieren und rechtzeitig zu melden.

Zusätzlich müssen betroffene Unternehmen sicherstellen, dass auch Dritte, von denen sie abhängig sind (z. B. Dienstleister, Lieferanten), angemessene Sicherheitsmaßnahmen vorhalten. Die Überwachung der Resilienz innerhalb der Lieferkette wird damit ebenfalls zu einer zentralen Aufgabe.

Unsere Beratung hilft Ihnen dabei, diese Anforderungen systematisch umzusetzen, Prozesse aufzubauen und rechtskonforme Melde- und Sicherheitsstrukturen zu etablieren.

Wie unterstützt CHRIST Security GmbH konkret bei der Umsetzung der CER-Richtlinie?

Als erfahrener Dienstleister für regulatorische Anforderungen begleiten wir Sie Schritt für Schritt bei der Umsetzung der CER-Richtlinie. Unsere Unterstützung beginnt mit der Durchführung einer Betroffenheitsanalyse, bei der wir bewerten, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen den Anforderungen der CER-Richtlinie unterliegt.

Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine umfassende Risikoanalyse, erstellen individuelle Sicherheitskonzepte und unterstützen Sie bei der Einführung organisatorischer und technischer Schutzmaßnahmen. Unsere Berater helfen dabei, Prozesse zur Vorfallserkennung, Notfallreaktion und Meldepflicht aufzubauen und in die bestehenden Unternehmensstrukturen zu integrieren.

Besonderen Wert legen wir auf praxisnahe Lösungen: Wir achten darauf, dass die Sicherheitsmaßnahmen im Alltag funktionieren und wirtschaftlich umsetzbar sind. Dabei bringen wir unsere Erfahrung aus vergleichbaren EU-Richtlinien und aus Projekten mit KRITIS-Unternehmen ein.

Wir schulen Ihre Mitarbeitenden gezielt und verständlich, damit sie die neuen Anforderungen sicher umsetzen können. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei Audits und unterstützen bei der Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen – ein wichtiger Baustein für Nachweispflichten gegenüber Behörden.

Auch nach der Implementierung stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Verfügung und begleiten Sie bei der kontinuierlichen Anpassung Ihrer Sicherheitsprozesse an neue Bedrohungen oder gesetzliche Entwicklungen.

Warum ist es sinnvoll, frühzeitig mit der Umsetzung der CER-Richtlinie zu beginnen?

Die CER-Richtlinie wird in den kommenden Jahren europaweit in nationales Recht überführt. Für betroffene Unternehmen ist es daher sinnvoll, frühzeitig mit der Vorbereitung und Umsetzung zu beginnen, um ausreichend Zeit für die Entwicklung und Implementierung aller erforderlichen Maßnahmen zu haben.

Erfahrungsgemäß sind Umsetzungsfristen bei regulatorischen Vorgaben knapp bemessen, während die Komplexität der geforderten Sicherheitsstrukturen hoch ist. Unternehmen, die frühzeitig starten, sichern sich ausreichend Zeit für eine sorgfältige Risikoanalyse, die schrittweise Einführung von Schutzmaßnahmen und die Schulung ihrer Mitarbeitenden.

Zudem reduziert eine proaktive Umsetzung das Risiko von Sanktionen und Imageschäden. Durch ein rechtzeitiges Sicherheitskonzept lassen sich Sicherheitslücken schließen, bevor sie von Angreifern ausgenutzt werden. Unternehmen, die den Prozess verschleppen, laufen Gefahr, unter Druck hektisch reagieren zu müssen, was häufig zu unvollständigen oder fehlerhaften Sicherheitsmaßnahmen führt.

Ein weiterer Vorteil: Unternehmen, die früh mit der Umsetzung der CER-Richtlinie beginnen, können die Einbindung in bestehende Strukturen sorgfältig planen und die Maßnahmen optimal in bestehende Managementsysteme (z. B. ISMS, BCM) integrieren.

Mit unserer Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen die CER-Richtlinie nicht nur formal erfüllt, sondern die Sicherheitsmaßnahmen praxisgerecht und langfristig wirksam sind.

Ihr Strategiegespräch für klare Compliance und Resilienz.

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Portrait Hanna

Hanna Prinz

Assistenz der Geschäftsführung

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