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Top Partner für Mittelstand & Großunternehmen

KRITIS-Beratung: Nachweispflichten erfüllen, kritische Dienste schützen.

Rechtssichere BSI-Nachweise

Gezielter Schutz Ihrer Anlagen

Audit- und behördenfeste Evidenz

Direkt, unverbindlich & 100% vertraulich

Wir übersetzen die komplexen Anforderungen des IT-SiG und der BSI-KritisV in pragmatische Maßnahmen, bauen Ihre Nachweisführung auf und machen Sie sicher für die nächste BSI-Prüfung.

3 Gründe, warum es mit uns funktioniert

Rechtssicherheit gegenüber dem BSI

Sie erfüllen alle Nachweispflichten aus dem IT-SiG und sind auf BSI-Prüfungen bestens vorbereitet.

Pragmatische B3S-Umsetzung

Wir übersetzen die branchenspezifischen Standards (B3S) in technisch und operativ machbare Lösungen.

Behördenfeste Nachweisführung

Wir bauen mit Ihnen eine lückenlose Dokumentation auf, die jeder externen Prüfung standhält.

Ihr Partner mit Mandat.

Der klassische Berater

  • Liefert ein Konzept, das Sie intern umsetzen müssen
  • Fokussiert auf theoretische Normen und Standards
  • Agiert als externer Tippgeber in gebuchten Terminen
  • Bereitet punktuell auf Audits vor
  • Wissen verbleibt beim externen Berater
  • Kommuniziert primär in Reports und Fachsprache
  • Reagiert auf Anfragen und Probleme
  • Übernimmt aktive Verantwortung & koordiniert die Umsetzung
  • Übersetzt Normen in pragmatische, für Ihr Unternehmen passende Maßnahmen
  • Ist als fester Ansprechpartner in Ihre Prozesse integriert
  • Etabliert eine nachhaltige Sicherheitskultur, die jederzeit audit-ready ist
  • Sorgt für aktiven Wissenstransfer und befähigt Ihre Mitarbeiter
  • Spricht auf Augenhöhe mit der Geschäftsführung und der IT-Abteilung
  • Treibt die kontinuierliche Verbesserung proaktiv voran

Wir sind bekannt aus:

Das sagen unsere Kunden über uns

Die Informationssicherheit bei tegut... wurde in kurzer Zeit auf ein neues Level gehoben. Sowohl organisatorisch als auch inhaltlich wurden über einen ganzheitlichen risikobasierten Ansatz in allen relevanten Handlungsfeldern wirksame Maßnahmen initiiert und durchgeführt. Dabei wurde immer mit gesundem Menschenverstand auf das Nötige und Machbare geachtet, so dass die Akzeptanz für die Maßnahmen auf allen Ebenen sowohl in der IT als in den Fachbereichen hoch ist.

Jannik Christ überzeugt durch bemerkenswert breites und tiefes Fachwissen, aber auch durch die besondere Fähigkeit, stets zielgruppenadäquat zu kommunizieren.

Dr. Alexander Bradel

Chief Technology Officer (CIO)

Ihr Weg zur KRITIS-Umsetzung.

In 3 klaren Schritten.

01
Erstgespräch

Klarheit in 30 Minuten (gratis)

Wir verstehen Ziele, Rahmenbedingungen und Prioritäten. Sie erhalten eine erste Einschätzung sowie den nächsten sinnvollen Schritt – fokussiert und ohne Umwege.

30 Minuten

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Konzept-Vorstellung

Managementtauglicher Plan

Wir präsentieren ein schlankes, auditfähiges Konzept mit Roadmap, Verantwortlichkeiten und Aufwandsschätzung. Entscheidungen werden schnell und faktenbasiert möglich.

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Implementierung

Umsetzung mit Mandat

Wir starten in die Praxis: Maßnahmen steuern, Nachweise erstellen, Fortschritt messbar machen. Sie erhalten greifbare Ergebnisse – pragmatisch, prüfbar, terminsicher.

Laufend

Direkt, unverbindlich & 100% vertraulich

IT-Sicherheit braucht Vertrauen.
Und genau das ist unser Anspruch.

Seit über 15 Jahren sehe ich in meiner täglichen Arbeit, wie gehobene Mittelständler und Konzerne mit der wachsenden Komplexität von Compliance und Cyber-Bedrohungen kämpfen. Oft fehlt die Zeit oder der spezialisierte interne Experte.

Meine Mission ist es, diese Lücke zu schließen. Ich agiere nicht nur als Berater, sondern als Ihr verantwortlicher Partner, der Ihnen diese Last von den Schultern nimmt. Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können – mit der Gewissheit, dass Ihre Informationssicherheit in kompetenten und verlässlichen Händen ist.

Jannik Christ

Geschäftsführer

Zertifizierte Exzellenz – für Ihre Sicherheit.

Der richtige Zeitpunkt für

eine KRITIS-Beratung

ist jetzt, wenn …

Betroffenheit unklar

... Sie prüfen müssen, ob Ihr Unternehmen unter das IT-Sicherheitsgesetz fällt und welche Pflichten sich daraus ergeben.

BSI-Prüfung steht an

... Sie sich auf eine Prüfung durch das BSI vorbereiten und alle Nachweise lückenlos und prüfungssicher vorlegen müssen.

Unklare Meldepflichten

... die Prozesse zur Erkennung und Meldung von Sicherheitsvorfällen an das BSI nicht etabliert und geübt sind.

Umsetzung überfordert

... Sie nicht wissen, wie Sie die komplexen Anforderungen der branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) pragmatisch umsetzen sollen.

Wo Sicherheit diskutiert wird, sind wir live dabei.

Engagiert & Vernetzt in führenden Fachverbänden

Häufige Fragen zu KRITIS

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns eine Nachricht und wir werden uns innerhalb von 24 Stunden mit der Antwort bei Ihnen zurückmelden.

info@christ-security.de

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Was versteht man unter KRITIS und warum ist der Schutz kritischer Infrastrukturen so wichtig?

KRITIS steht für "Kritische Infrastrukturen" und bezeichnet Organisationen und Einrichtungen, die von wesentlicher Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen sind. Der Ausfall oder die Beeinträchtigung dieser Infrastrukturen würde erhebliche Versorgungsengpässe, Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen nach sich ziehen. Dazu gehören unter anderem die Bereiche Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik, Telekommunikation, Transport, Gesundheit und Finanzwesen.

Der Schutz kritischer Infrastrukturen ist von höchster Priorität, da diese Systeme maßgeblich für die Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens verantwortlich sind. Angriffe auf KRITIS können schwerwiegende Auswirkungen auf Millionen von Menschen haben – zum Beispiel bei Stromausfällen, Ausfällen der Wasserversorgung oder der Unterbrechung von Kommunikationsnetzen.

In Zeiten zunehmender Digitalisierung, vernetzter Produktionsprozesse und globaler Bedrohungslagen steigen die Risiken für KRITIS-Betreiber. Cyberangriffe, Naturkatastrophen oder technische Störungen können kritische Systeme zum Erliegen bringen. Daher ist es essenziell, dass Unternehmen und Organisationen, die zu den KRITIS-Betreibern gehören, umfassende Sicherheitsvorkehrungen treffen und sich den regulatorischen Anforderungen stellen.

Welche Sektoren und Unternehmen zählen zu den Kritischen Infrastrukturen?

KRITIS umfasst insgesamt sieben Sektoren, die in Deutschland vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definiert sind. Dazu gehören:

  1. Energie: Strom-, Gas- und Kraftstoffversorgung, einschließlich Energieerzeugung, -verteilung und -speicherung.
  2. Wasser: Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung.
  3. Ernährung: Produktion, Verarbeitung und Verteilung von Lebensmitteln.
  4. Informationstechnik und Telekommunikation: Telekommunikationsnetze, Internetknotenpunkte, IT-Dienstleister und Betreiber von Rechenzentren.
  5. Transport und Verkehr: Eisenbahnen, Flughäfen, Häfen, öffentliche Verkehrsmittel und Logistikdienstleister.
  6. Gesundheit: Krankenhäuser, Labore, Arzneimittelversorgung und Rettungsdienste.
  7. Finanz- und Versicherungswesen: Banken, Börsen, Zahlungsverkehrsinfrastrukturen und Versicherungsunternehmen.

Ob ein Unternehmen offiziell als KRITIS-Betreiber eingestuft wird, hängt von branchenspezifischen Schwellenwerten ab, die im BSI-Gesetz und den dazugehörigen Rechtsverordnungen festgelegt sind. Diese Schwellenwerte richten sich beispielsweise nach dem Versorgungsvolumen oder der Anzahl versorgter Personen.

Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für KRITIS-Betreiber?

KRITIS-Betreiber unterliegen besonderen gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere durch das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) und die BSI-Kritisverordnung. Zu den wichtigsten Pflichten gehören:

  • Einrichtung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM), um die IT-Sicherheit und die Verfügbarkeit der kritischen Dienstleistungen zu gewährleisten.
  • Meldepflicht gegenüber dem BSI bei erheblichen IT-Sicherheitsvorfällen, die die Erbringung der kritischen Dienstleistung gefährden könnten.
  • Nachweispflicht: KRITIS-Betreiber müssen dem BSI in regelmäßigen Abständen nachweisen, dass sie die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen umgesetzt haben. Der Nachweis kann in Form eines Audits, einer Zertifizierung oder einer Sicherheitsüberprüfung erfolgen.
  • Benennung eines Ansprechpartners für IT-Sicherheit gegenüber dem BSI.
  • Teilnahme an branchenspezifischen Informationsaustauschen zu aktuellen Bedrohungslagen und Sicherheitsrisiken.

Darüber hinaus müssen sich KRITIS-Betreiber kontinuierlich über neue Bedrohungen informieren, ihre Sicherheitskonzepte regelmäßig anpassen und präventive Maßnahmen umsetzen, um den gesetzlichen Anforderungen dauerhaft gerecht zu werden.

Welche Risiken bestehen speziell für KRITIS-Betreiber?

KRITIS-Betreiber sind aufgrund ihrer zentralen Bedeutung für das öffentliche Leben und die Wirtschaft ein besonders attraktives Ziel für Cyberangriffe. Zu den größten Risiken gehören:

  • Cyberangriffe durch organisierte Kriminalität, staatlich gesteuerte Akteure oder sogenannte Hacktivisten.
  • Ransomware-Angriffe, die kritische Systeme verschlüsseln und den Betrieb lahmlegen.
  • Technische Störungen und Systemausfälle durch veraltete oder unzureichend gewartete IT-Systeme.
  • Angriffe über die Lieferkette, bei denen Schwachstellen von Dienstleistern oder Zulieferern ausgenutzt werden.
  • Mangelnde Segmentierung von IT- und OT-Netzwerken, die Angreifern die Ausbreitung erleichtert.
  • Unzureichend gesicherte Fernzugriffe oder unsichere Wartungsschnittstellen.
  • Ausfall von Schlüsselpersonen oder mangelnde Schulung des Personals im Umgang mit Sicherheitsvorfällen.

KRITIS-Betreiber müssen sich der besonderen Bedrohungslage bewusst sein und geeignete Schutzmaßnahmen etablieren, um diesen Risiken wirksam zu begegnen.

Wie können sich Unternehmen als KRITIS-Betreiber aufstellen?

Unternehmen, die als KRITIS-Betreiber eingestuft sind oder die Vermutung haben, betroffen zu sein, sollten strukturiert vorgehen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und ihre Sicherheitslage zu verbessern. Wichtige Schritte sind:

  • Durchführung einer Betroffenheitsanalyse, um zu prüfen, ob die branchenspezifischen Schwellenwerte erreicht werden.
  • Entwicklung eines IT-Sicherheitskonzepts, das technische und organisatorische Schutzmaßnahmen umfasst.
  • Aufbau eines effektiven Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS), um Sicherheitsprozesse systematisch zu steuern.
  • Regelmäßige Durchführung von Risikoanalysen und Sicherheitsüberprüfungen.
  • Planung und Durchführung von Notfallübungen und Krisenmanagement-Trainings.
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden zu sicherheitsrelevanten Themen.
  • Etablierung einer transparenten Kommunikation mit dem BSI und anderen relevanten Behörden.

Die Sicherheitsmaßnahmen sollten nicht nur auf die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben ausgerichtet sein, sondern auch langfristig die Resilienz des Unternehmens stärken.

Warum sollten sich auch Unternehmen ohne direkte KRITIS-Einstufung mit den KRITIS-Anforderungen beschäftigen?

Auch Unternehmen, die formell nicht als KRITIS-Betreiber eingestuft sind, profitieren davon, sich mit den Sicherheitsanforderungen für Kritische Infrastrukturen auseinanderzusetzen. Die gesetzlichen Vorgaben und bewährten Schutzmaßnahmen bieten eine wertvolle Orientierung, um die eigene Sicherheitsstrategie zu verbessern.

Insbesondere Zulieferer, Dienstleister oder Partner von KRITIS-Betreibern geraten zunehmend in den Fokus der Sicherheitsanforderungen, da Angreifer häufig über die Lieferkette in kritische Systeme eindringen. Darüber hinaus erwarten Geschäftspartner und Kunden ein hohes Sicherheitsniveau, auch wenn das eigene Unternehmen nicht direkt zur kritischen Infrastruktur zählt.

Die Etablierung von Sicherheitsstandards, wie sie für KRITIS-Betreiber vorgesehen sind, stärkt die Widerstandsfähigkeit, minimiert das Risiko von Cyberangriffen und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit. Auch im Hinblick auf künftige regulatorische Entwicklungen kann es vorteilhaft sein, frühzeitig Strukturen zu schaffen, die eine flexible Anpassung ermöglichen.

Ein proaktiver Umgang mit Sicherheitsanforderungen – unabhängig von einer formellen KRITIS-Einstufung – zeigt Verantwortung und stärkt das Vertrauen von Kunden, Partnern und Aufsichtsbehörden.

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Portrait Hanna

Hanna Prinz

Assistenz der Geschäftsführung

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