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Top Partner für Mittelstand & Großunternehmen

IT-Sicherheit im Gesundheitswesen: Gesetzeskonform nach § 390 SGB V – ohne Unsicherheit und Aufwand.

Compliance sicherstellen

Patientendaten schützen

Prüfungen bestehen

Direkt, unverbindlich & 100% vertraulich

Als Ihr Partner für die Umsetzung der IT-Sicherheitsanforderungen nach § 390 SGB V übernehmen wir Verantwortung, schaffen Klarheit über Ihre Pflichten und stellen sicher, dass Ihre Organisation die gesetzlichen Anforderungen an Informationssicherheit strukturiert, terminsicher und auditfähig erfüllt.

3 Gründe, warum es mit uns funktioniert

Strukturierte Gesetzes-Compliance

Wir übersetzen § 390 SGB V-Vorgaben in prüfbare Prozesse und technische Maßnahmen.

Datenschutz und IT-Sicherheit vereint

Wir kombinieren Datenschutz, ISMS und branchenspezifische Sicherheitsstandards praxisnah.

Erfahrung im Gesundheitssektor

Wir begleiten Kliniken, Praxen und Dienstleister seit Jahren in Audit-, ISMS- und Zertifizierungsprojekten.

Ihr Partner mit Mandat

Der klassische Berater

  • Erstellt Konzepte ohne gesetzlichen Bezug
  • Fokussiert auf Dokumentation statt gelebte Umsetzung
  • Unterstützt punktuell bei Prüfungen
  • Reagiert auf Fristen statt frühzeitig zu planen
  • Keine Integration in bestehende Datenschutzstrukturen
  • Kommuniziert abstrakt statt praxisorientiert
  • Verlässt das Projekt nach Berichtserstellung
  • Übernimmt aktive Verantwortung & koordiniert die Umsetzung
  • Übersetzt § 390 SGB V-Anforderungen in praxistaugliche Maßnahmen
  • Integriert Sicherheits- und Datenschutzmanagement in Ihre Abläufe
  • Agiert proaktiv und terminsicher
  • Erstellt revisionsfeste, prüfbare Nachweise
  • Spricht auf Augenhöhe mit Management, IT & Datenschutz
  • Etabliert nachhaltige Compliance-Strukturen für das Gesundheitswesen

Wir sind bekannt aus:

Das sagen unsere Kunden über uns

Die Informationssicherheit bei tegut... wurde in kurzer Zeit auf ein neues Level gehoben. Sowohl organisatorisch als auch inhaltlich wurden über einen ganzheitlichen risikobasierten Ansatz in allen relevanten Handlungsfeldern wirksame Maßnahmen initiiert und durchgeführt. Dabei wurde immer mit gesundem Menschenverstand auf das Nötige und Machbare geachtet, so dass die Akzeptanz für die Maßnahmen auf allen Ebenen sowohl in der IT als in den Fachbereichen hoch ist.

Jannik Christ überzeugt durch bemerkenswert breites und tiefes Fachwissen, aber auch durch die besondere Fähigkeit, stets zielgruppenadäquat zu kommunizieren.

Dr. Alexander Bradel

Chief Technology Officer (CIO)

Ihr Weg zur gesetzeskonformen IT-Sicherheit.

In 3 klaren Schritten.

01
Erstgespräch

Klarheit in 30 Minuten (gratis)

Wir verstehen Ziele, Rahmenbedingungen und Prioritäten. Sie erhalten eine erste Einschätzung sowie den nächsten sinnvollen Schritt – fokussiert und ohne Umwege.

30 Minuten

02
Konzept-Vorstellung

Managementtauglicher Plan

Wir präsentieren ein schlankes, auditfähiges Konzept mit Roadmap, Verantwortlichkeiten und Aufwandsschätzung. Entscheidungen werden schnell und faktenbasiert möglich.

30 Minuten

03
Implementierung

Umsetzung mit Mandat

Wir starten in die Praxis: Maßnahmen steuern, Nachweise erstellen, Fortschritt messbar machen. Sie erhalten greifbare Ergebnisse – pragmatisch, prüfbar, terminsicher.

Laufend

Direkt, unverbindlich & 100% vertraulich

IT-Sicherheit braucht Vertrauen.
Und genau das ist unser Anspruch.

Seit über 15 Jahren sehe ich in meiner täglichen Arbeit, wie gehobene Mittelständler und Konzerne mit der wachsenden Komplexität von Compliance und Cyber-Bedrohungen kämpfen. Oft fehlt die Zeit oder der spezialisierte interne Experte.

Meine Mission ist es, diese Lücke zu schließen. Ich agiere nicht nur als Berater, sondern als Ihr verantwortlicher Partner, der Ihnen diese Last von den Schultern nimmt. Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können – mit der Gewissheit, dass Ihre Informationssicherheit in kompetenten und verlässlichen Händen ist.

Jannik Christ

Geschäftsführer

Zertifizierte Exzellenz – für Ihre Sicherheit.

Der richtige Zeitpunkt für

Beratung zu § 390 SGB V

ist jetzt, wenn …

Sie Gesundheitsdaten verarbeiten

… Sie als Praxis, Klinik, Labor oder Kasse personenbezogene Daten verarbeiten und gesetzliche Sicherheitsnachweise benötigen.

Das neue IT-Sicherheitsgesetz greift

… Ihr Unternehmen rechtzeitig Strukturen und Prozesse für die Einhaltung von § 390 SGB V aufbauen möchte.

Sie ein ISMS einführen oder erweitern

… Sie bestehende Sicherheitsmaßnahmen systematisch und ISO-konform weiterentwickeln wollen.

Sie Audits oder Prüfungen bevorstehen

… Aufsichtsbehörden oder Partner Ihre Sicherheitsmaßnahmen prüfen oder Nachweise verlangen.

Wo Sicherheit diskutiert wird, sind wir live dabei.

Engagiert & Vernetzt in führenden Fachverbänden

Häufige Fragen zu § 390 SGB V

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns eine Nachricht und wir werden uns innerhalb von 24 Stunden mit der Antwort bei Ihnen zurückmelden.

info@christ-security.de

Direkt, unverbindlich & 100% vertraulich

Was regelt § 390 SGB V und warum ist er relevant?

§ 390 SGB V verpflichtet alle Beteiligten der Telematikinfrastruktur (TI) im deutschen Gesundheitswesen zur Einhaltung verbindlicher Informationssicherheitsmaßnahmen. Ziel ist der Schutz sensibler Gesundheitsdaten, die in der TI verarbeitet werden, und die Sicherstellung eines hohen Sicherheitsniveaus bei allen angeschlossenen Akteuren.

Die Vorschrift wurde eingeführt, um die unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen im Gesundheitswesen zu vereinheitlichen. Sie bezieht sich auf Vorgaben der Gematik, des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und international anerkannte Standards wie ISO/IEC 27001 oder ISO/IEC 27799.

Damit wird § 390 SGB V zu einer verbindlichen Grundlage für den sicheren Betrieb digitaler Gesundheitsanwendungen und der gesamten Telematikinfrastruktur.

Wen betrifft § 390 SGB V konkret?

Die Vorschrift richtet sich an alle Akteure, die an die Telematikinfrastruktur angebunden sind oder mit ihr in Verbindung stehen, insbesondere:

  • Arzt- und Zahnarztpraxen
  • Psychotherapeutische Praxen
  • Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen
  • Apotheken und Kassenärztliche Vereinigungen
  • Krankenkassen und deren Rechenzentren
  • IT-Dienstleister, Hosting- und Cloud-Anbieter im Gesundheitswesen

Auch Softwarehersteller und Anbieter von Praxisverwaltungssystemen oder Krankenhausinformationssystemen (KIS) sind betroffen, sofern ihre Produkte innerhalb der TI eingesetzt werden oder Patientendaten verarbeiten.

Welche Sicherheitsanforderungen müssen nach § 390 SGB V umgesetzt werden?

§ 390 SGB V verweist auf die Richtlinien der Gematik zur Informationssicherheit, die verbindliche technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) vorgeben. Dazu zählen:

  • Etablierung eines ISMS nach anerkannten Standards (z. B. ISO/IEC 27001 oder BSI-Grundschutz)
  • Risikomanagement und regelmäßige Sicherheitsbewertungen
  • Zugriffs- und Berechtigungskonzepte für Mitarbeitende
  • Technische Absicherung von Praxis-, Klinik- und Verwaltungsnetzwerken
  • Incident-Response- und Notfallmanagement
  • Schulung und Sensibilisierung aller Beschäftigten mit Zugriff auf Gesundheitsdaten
  • Sicherer Datenaustausch über TI-Komponenten (z. B. Konnektor, ePA, KIM-Dienste)
  • Nachweisführung und Auditfähigkeit gegenüber Aufsichtsbehörden oder der Gematik

Die Anforderungen gelten unabhängig von der Größe der Einrichtung und müssen regelmäßig überprüft und dokumentiert werden.

Wie unterstützt CHRIST Security GmbH bei der Umsetzung von § 390 SGB V?

Die CHRIST Security GmbH berät Gesundheitseinrichtungen und IT-Dienstleister bei der praxisgerechten Umsetzung der Informationssicherheitsanforderungen nach § 390 SGB V.

Unsere Leistungen umfassen:

  1. Bestandsaufnahme & Gap-Analyse: Bewertung des aktuellen Sicherheitsniveaus im Abgleich mit den Anforderungen der Gematik und ISO/IEC 27001.
  2. Risikobewertung & Maßnahmenplanung: Entwicklung eines auf Ihre Einrichtung zugeschnittenen Sicherheitskonzepts.
  3. ISMS-Einführung: Aufbau eines strukturierten Informationssicherheits-Managementsystems.
  4. Dokumentation & Nachweisführung: Unterstützung bei der Erstellung prüfbarer Unterlagen für Kassenärztliche Vereinigungen und Aufsichtsbehörden.
  5. Awareness & Schulung: Sensibilisierung von Mitarbeitenden für den sicheren Umgang mit Patientendaten.
  6. Begleitung bei Audits: Vorbereitung und Unterstützung bei internen oder externen Überprüfungen.

Unser Fokus liegt darauf, Sicherheitsanforderungen effizient und ressourcenschonend in die bestehenden Abläufe von Praxen, Kliniken oder IT-Dienstleistern zu integrieren.

Welche Vorteile hat die frühzeitige Umsetzung der Anforderungen aus § 390 SGB V?

Eine proaktive Umsetzung bietet klare Vorteile – organisatorisch, rechtlich und wirtschaftlich:

  • Rechtssicherheit: Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und Vermeidung von Sanktionen.
  • Vertrauen & Reputation: Nachweis eines hohen Sicherheitsniveaus gegenüber Patienten, Partnern und Aufsichtsbehörden.
  • Effizienzgewinn: Klare Prozesse und Verantwortlichkeiten verbessern die Arbeitsabläufe.
  • Schutz sensibler Daten: Vermeidung von Datenpannen und Reputationsschäden.
  • Wettbewerbsvorteil: Nachweisbare Informationssicherheit stärkt die Position bei Ausschreibungen und Kooperationen.

Langfristig trägt die Umsetzung dazu bei, Datenschutz und Informationssicherheit im Gesundheitswesen auf ein einheitlich hohes Niveau zu bringen.

Worauf sollten Einrichtungen bei der Umsetzung besonders achten?

Einrichtungen sollten frühzeitig mit einer strukturierten Sicherheitsplanung beginnen und Verantwortlichkeiten klar definieren. Wichtig ist, dass technische Maßnahmen (z. B. Netzwerkabsicherung, Zugriffskontrollen, Systemhärtung) mit organisatorischen Prozessen (z. B. Rollenmanagement, Schulung, Auditierung) verzahnt werden.

Da § 390 SGB V auch die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern betrifft, sollten Verträge und Schnittstellen regelmäßig überprüft werden, um die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen sicherzustellen. Ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess (PDCA-Zyklus) gewährleistet, dass das Sicherheitsniveau dauerhaft stabil bleibt.

Mit der Unterstützung der CHRIST Security GmbH gelingt die Umsetzung rechtssicher, nachvollziehbar und praxisorientiert – unabhängig von der Größe der Einrichtung oder der vorhandenen IT-Struktur.

Ihr Strategiegespräch für klare IT-Compliance im Gesundheitswesen.

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Buchen Sie jetzt Ihr kostenfreies Strategiegespräch mit Jannik Christ und erhalten Sie innerhalb von 30 Minuten eine erste, fundierte Einschätzung Ihrer aktuellen Sicherheitslage und konkrete nächste Schritte.

Portrait Hanna

Hanna Prinz

Assistenz der Geschäftsführung

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