Top Partner für Mittelstand & Großunternehmen
Compliance sicherstellen
Patientendaten schützen
Prüfungen bestehen
Als Ihr Partner für die Umsetzung der IT-Sicherheitsanforderungen nach § 390 SGB V übernehmen wir Verantwortung, schaffen Klarheit über Ihre Pflichten und stellen sicher, dass Ihre Organisation die gesetzlichen Anforderungen an Informationssicherheit strukturiert, terminsicher und auditfähig erfüllt.
Wir übersetzen § 390 SGB V-Vorgaben in prüfbare Prozesse und technische Maßnahmen.
Wir kombinieren Datenschutz, ISMS und branchenspezifische Sicherheitsstandards praxisnah.
Wir begleiten Kliniken, Praxen und Dienstleister seit Jahren in Audit-, ISMS- und Zertifizierungsprojekten.
Die Informationssicherheit bei tegut... wurde in kurzer Zeit auf ein neues Level gehoben. Sowohl organisatorisch als auch inhaltlich wurden über einen ganzheitlichen risikobasierten Ansatz in allen relevanten Handlungsfeldern wirksame Maßnahmen initiiert und durchgeführt. Dabei wurde immer mit gesundem Menschenverstand auf das Nötige und Machbare geachtet, so dass die Akzeptanz für die Maßnahmen auf allen Ebenen sowohl in der IT als in den Fachbereichen hoch ist.
Jannik Christ überzeugt durch bemerkenswert breites und tiefes Fachwissen, aber auch durch die besondere Fähigkeit, stets zielgruppenadäquat zu kommunizieren.
Wir verstehen Ziele, Rahmenbedingungen und Prioritäten. Sie erhalten eine erste Einschätzung sowie den nächsten sinnvollen Schritt – fokussiert und ohne Umwege.
30 Minuten
Wir präsentieren ein schlankes, auditfähiges Konzept mit Roadmap, Verantwortlichkeiten und Aufwandsschätzung. Entscheidungen werden schnell und faktenbasiert möglich.
30 Minuten
Wir starten in die Praxis: Maßnahmen steuern, Nachweise erstellen, Fortschritt messbar machen. Sie erhalten greifbare Ergebnisse – pragmatisch, prüfbar, terminsicher.
Laufend
Seit über 15 Jahren sehe ich in meiner täglichen Arbeit, wie gehobene Mittelständler und Konzerne mit der wachsenden Komplexität von Compliance und Cyber-Bedrohungen kämpfen. Oft fehlt die Zeit oder der spezialisierte interne Experte.
Meine Mission ist es, diese Lücke zu schließen. Ich agiere nicht nur als Berater, sondern als Ihr verantwortlicher Partner, der Ihnen diese Last von den Schultern nimmt. Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können – mit der Gewissheit, dass Ihre Informationssicherheit in kompetenten und verlässlichen Händen ist.
Sie Gesundheitsdaten verarbeiten
… Sie als Praxis, Klinik, Labor oder Kasse personenbezogene Daten verarbeiten und gesetzliche Sicherheitsnachweise benötigen.
Das neue IT-Sicherheitsgesetz greift
… Ihr Unternehmen rechtzeitig Strukturen und Prozesse für die Einhaltung von § 390 SGB V aufbauen möchte.
Sie ein ISMS einführen oder erweitern
… Sie bestehende Sicherheitsmaßnahmen systematisch und ISO-konform weiterentwickeln wollen.
Sie Audits oder Prüfungen bevorstehen
… Aufsichtsbehörden oder Partner Ihre Sicherheitsmaßnahmen prüfen oder Nachweise verlangen.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns eine Nachricht und wir werden uns innerhalb von 24 Stunden mit der Antwort bei Ihnen zurückmelden.
Was regelt § 390 SGB V und warum ist er relevant?
§ 390 SGB V verpflichtet alle Beteiligten der Telematikinfrastruktur (TI) im deutschen Gesundheitswesen zur Einhaltung verbindlicher Informationssicherheitsmaßnahmen. Ziel ist der Schutz sensibler Gesundheitsdaten, die in der TI verarbeitet werden, und die Sicherstellung eines hohen Sicherheitsniveaus bei allen angeschlossenen Akteuren.
Die Vorschrift wurde eingeführt, um die unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen im Gesundheitswesen zu vereinheitlichen. Sie bezieht sich auf Vorgaben der Gematik, des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und international anerkannte Standards wie ISO/IEC 27001 oder ISO/IEC 27799.
Damit wird § 390 SGB V zu einer verbindlichen Grundlage für den sicheren Betrieb digitaler Gesundheitsanwendungen und der gesamten Telematikinfrastruktur.
Wen betrifft § 390 SGB V konkret?
Die Vorschrift richtet sich an alle Akteure, die an die Telematikinfrastruktur angebunden sind oder mit ihr in Verbindung stehen, insbesondere:
Auch Softwarehersteller und Anbieter von Praxisverwaltungssystemen oder Krankenhausinformationssystemen (KIS) sind betroffen, sofern ihre Produkte innerhalb der TI eingesetzt werden oder Patientendaten verarbeiten.
Welche Sicherheitsanforderungen müssen nach § 390 SGB V umgesetzt werden?
§ 390 SGB V verweist auf die Richtlinien der Gematik zur Informationssicherheit, die verbindliche technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) vorgeben. Dazu zählen:
Die Anforderungen gelten unabhängig von der Größe der Einrichtung und müssen regelmäßig überprüft und dokumentiert werden.
Wie unterstützt CHRIST Security GmbH bei der Umsetzung von § 390 SGB V?
Die CHRIST Security GmbH berät Gesundheitseinrichtungen und IT-Dienstleister bei der praxisgerechten Umsetzung der Informationssicherheitsanforderungen nach § 390 SGB V.
Unsere Leistungen umfassen:
Unser Fokus liegt darauf, Sicherheitsanforderungen effizient und ressourcenschonend in die bestehenden Abläufe von Praxen, Kliniken oder IT-Dienstleistern zu integrieren.
Welche Vorteile hat die frühzeitige Umsetzung der Anforderungen aus § 390 SGB V?
Eine proaktive Umsetzung bietet klare Vorteile – organisatorisch, rechtlich und wirtschaftlich:
Langfristig trägt die Umsetzung dazu bei, Datenschutz und Informationssicherheit im Gesundheitswesen auf ein einheitlich hohes Niveau zu bringen.
Worauf sollten Einrichtungen bei der Umsetzung besonders achten?
Einrichtungen sollten frühzeitig mit einer strukturierten Sicherheitsplanung beginnen und Verantwortlichkeiten klar definieren. Wichtig ist, dass technische Maßnahmen (z. B. Netzwerkabsicherung, Zugriffskontrollen, Systemhärtung) mit organisatorischen Prozessen (z. B. Rollenmanagement, Schulung, Auditierung) verzahnt werden.
Da § 390 SGB V auch die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern betrifft, sollten Verträge und Schnittstellen regelmäßig überprüft werden, um die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen sicherzustellen. Ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess (PDCA-Zyklus) gewährleistet, dass das Sicherheitsniveau dauerhaft stabil bleibt.
Mit der Unterstützung der CHRIST Security GmbH gelingt die Umsetzung rechtssicher, nachvollziehbar und praxisorientiert – unabhängig von der Größe der Einrichtung oder der vorhandenen IT-Struktur.
Buchen Sie jetzt Ihr kostenfreies Strategiegespräch mit Jannik Christ und erhalten Sie innerhalb von 30 Minuten eine erste, fundierte Einschätzung Ihrer aktuellen Sicherheitslage und konkrete nächste Schritte.