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Erfüllen Sie die CRA-Verordnung sicher und effizient

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Die CRA-Verordnung stellt neue, verbindliche Sicherheitsanforderungen für Hersteller digitaler Produkte. Wir unterstützen Sie dabei, diese Anforderungen praxisnah und effizient umzusetzen. Von der Risikobewertung bis zur CE-Kennzeichnung begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – damit Sie Ihre Produkt-Compliance sichern und Cyber-Resilienz nachhaltig aufbauen.

Praxisnahe Umsetzung der CRA-Vorgaben: Wir begleiten Sie von der ersten Risikoanalyse bis zur CE-Konformität – effizient, verständlich und mit Fokus auf wirtschaftlich umsetzbare Lösungen.

Erfahrung mit EU-Regulatorik und Produktsicherheit: Unsere Experten kennen die Anforderungen des Cyber Resilience Acts im Detail und bringen umfassende Erfahrung aus regulatorischen Projekten wie NIS2 und ISO 27001 mit.

Individuelle Beratung für Hersteller und Inverkehrbringer: Ob KMU oder Großunternehmen – wir unterstützen Sie flexibel und bedarfsgerecht, genau in dem Umfang, den Sie für eine sichere Produkt-Compliance benötigen.

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Top #3 Gründe für uns als Partner rund um die CRA-Verordnung

Klarheit im Normen-Dschungel
Wir helfen Ihnen, die komplexen Anforderungen der CRA-Verordnung zu verstehen – und übersetzen sie in konkrete Handlungsfelder für Entwicklung, Produktion und Inverkehrbringen.
Sicherheit als Wettbewerbsvorteil
Wir sorgen dafür, dass Sie nicht nur compliant sind, sondern auch das Vertrauen Ihrer Kunden stärken. Sicherheit wird zur Produktqualität – strategisch, sichtbar, wirksam.
Beratung ohne Produktagenda
Als unabhängiger Partner liefern wir keine vorgefertigten Tools, sondern passgenaue Unterstützung. Vom Gap-Check bis zur Begleitung im CE-Prozess – neutral, praxisnah, rechtssicher.

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„Die Informationssicherheit bei tegut... wurde durch Jannik Christ in kurzer Zeit auf ein neues Level gehoben. Sowohl organisatorisch als auch inhaltlich wurden über einen ganzheitlichen risikobasierten Ansatz in allen relevanten Handlungsfeldern wirksame Maßnahmen initiiert und durchgeführt. Dabei wurde immer mit gesundem Menschenverstand auf das Nötige und Machbare geachtet, so dass die Akzeptanz für die Maßnahmen auf allen Ebenen sowohl in der IT als in den Fachbereichen hoch ist.

Jannik Christ überzeugt durch bemerkenswert breites und tiefes Fachwissen, aber auch durch die besondere Fähigkeit, stets zielgruppenadäquat zu kommunizieren."

- Dr. Alexander Bradel, Chief Technology Officer (CIO)

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Häufige Fragen zur CRA-Verordnung

Was ist die CRA-Verordnung und warum betrifft sie mein Unternehmen?

Die CRA-Verordnung (Cyber Resilience Act) ist eine EU-Verordnung, die verbindliche Anforderungen an die Cybersicherheit von digitalen Produkten und Software definiert. Sie gilt für Hersteller, Importeure und Händler, die Produkte mit digitalen Elementen auf den europäischen Markt bringen. Ziel der Verordnung ist es, die Sicherheitsstandards von vernetzten Produkten während des gesamten Produktlebenszyklus deutlich zu erhöhen und Verbraucher sowie Unternehmen vor Cyberangriffen zu schützen.

Die CRA-Verordnung betrifft nahezu alle Unternehmen, die digitale Produkte entwickeln, herstellen, importieren oder vertreiben – dazu zählen Software, Hardware, IoT-Geräte, Betriebssysteme, Sicherheitssoftware und viele weitere Produktarten. Die Anforderungen sind breit gefächert und umfassen sowohl technische Sicherheitsstandards als auch organisatorische Verpflichtungen, wie die Verpflichtung zur Sicherheitsüberwachung, Meldepflichten und Nachweisdokumentationen.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie bereits während der Produktentwicklung Cybersicherheitsanforderungen berücksichtigen und diese nach Markteinführung kontinuierlich prüfen und verbessern müssen. Dies erfordert technische Anpassungen, Prozessänderungen sowie den Aufbau eines professionellen Schwachstellenmanagements.

Die Umsetzung der CRA-Verordnung ist verpflichtend – ein Verstoß kann erhebliche Bußgelder nach sich ziehen. Mit unserer Beratung unterstützen wir Sie dabei, die neuen Anforderungen rechtzeitig, praxisnah und effizient in Ihre Produkt- und Sicherheitsprozesse zu integrieren.

Welche Leistungen umfasst die Beratung zur CRA-Verordnung?

Unsere Beratung zur CRA-Verordnung ist modular aufgebaut und richtet sich flexibel nach den Bedürfnissen Ihres Unternehmens. Zu den zentralen Leistungen gehören:

  1. Betroffenheitsanalyse: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang Ihre Produkte und Geschäftsprozesse von der CRA-Verordnung betroffen sind.
  2. Risikoanalyse: Wir unterstützen Sie bei der systematischen Bewertung potenzieller Cybersicherheitsrisiken entlang des Produktlebenszyklus.
  3. Sicherheitskonzeption: Wir entwickeln konkrete Maßnahmen zur Erfüllung der Sicherheitsanforderungen, von der sicheren Produktentwicklung bis zur Schwachstellenbehandlung.
  4. Unterstützung bei der CE-Kennzeichnung: Wir begleiten Sie bei der Erstellung der technischen Dokumentation und der Konformitätserklärung gemäß den Vorgaben der CRA-Verordnung.
  5. Prozessaufbau: Wir helfen Ihnen beim Aufbau eines Schwachstellenmanagements, Meldeprozessen und der kontinuierlichen Sicherheitsüberwachung.
  6. Schulungen: Wir schulen Ihre Mitarbeitenden gezielt im Umgang mit den neuen regulatorischen Anforderungen und vermitteln praxisnahes Wissen zur CRA-Konformität.
  7. Langfristige Begleitung: Wir unterstützen Sie auch nach der Produkteinführung bei der kontinuierlichen Überprüfung und Anpassung Ihrer Sicherheitsmaßnahmen.

Unser Ziel ist es, die Anforderungen der CRA-Verordnung verständlich und pragmatisch umzusetzen, damit Sie nicht nur rechtskonform agieren, sondern auch dauerhaft die Sicherheit Ihrer Produkte gewährleisten.

Warum ist ein externer Berater bei der Umsetzung der CRA-Verordnung sinnvoll?

Die Anforderungen der CRA-Verordnung sind komplex und erfordern umfassende Kenntnisse in den Bereichen Produktsicherheit, Cybersicherheit und EU-Konformitätsbewertung. Ein externer Berater bringt die nötige Erfahrung und Fachkenntnis mit, um Sie strukturiert und effizient durch diesen Prozess zu begleiten.

Ein externer Berater analysiert unabhängig, bringt bewährte Vorgehensweisen aus anderen regulatorischen Projekten mit und hilft, kostspielige Umsetzungsfehler zu vermeiden. Gerade für Unternehmen, die bisher wenig Erfahrung mit regulatorischen Sicherheitsanforderungen haben, ist diese Expertise unverzichtbar.

Darüber hinaus kann ein Berater pragmatische Lösungen erarbeiten, die sich nahtlos in bestehende Produktentwicklungs- und Qualitätssicherungsprozesse integrieren lassen. Er kennt typische Schwachstellen, regulatorische Fallstricke und sorgt dafür, dass die Cybersicherheitsanforderungen nicht nur formal erfüllt werden, sondern auch im Alltag praktisch umsetzbar sind.

Ein externer Berater bietet zudem wertvolle Unterstützung bei der Erstellung der technischen Dokumentation, der Sicherheitsnachweise und der Vorbereitungen für die CE-Kennzeichnung. Durch die enge Begleitung werden interne Ressourcen entlastet und der gesamte Prozess beschleunigt.

Unsere Beratung bietet Ihnen außerdem die Möglichkeit, flexibel zwischen punktueller Unterstützung, Projektbegleitung oder langfristiger Betreuung zu wählen – je nachdem, wie groß Ihr Bedarf ist.

Was sind die zentralen Anforderungen der CRA-Verordnung für Hersteller?

Die CRA-Verordnung stellt umfassende Anforderungen an Hersteller und Inverkehrbringer digitaler Produkte. Zentrale Pflichten sind:

  1. Cybersicherheitsanforderungen während der Produktentwicklung: Schon in der Design- und Entwicklungsphase müssen Sicherheitsaspekte berücksichtigt und Schwachstellen minimiert werden.
  2. Schwachstellenmanagement: Hersteller müssen ein strukturiertes Verfahren zur Erkennung, Bewertung und Behebung von Sicherheitslücken etablieren – auch nach der Markteinführung.
  3. Sicherheitsupdates: Unternehmen sind verpflichtet, über einen definierten Zeitraum Sicherheitsupdates bereitzustellen, um bekannte Schwachstellen zu schließen.
  4. Meldepflichten: Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden an die zuständigen Behörden gemeldet werden.
  5. CE-Kennzeichnung: Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Produkte den Anforderungen der CRA-Verordnung entsprechen und eine Konformitätserklärung ausstellen.
  6. Dokumentationspflicht: Hersteller müssen eine umfassende technische Dokumentation erstellen, die die Sicherheitsvorkehrungen und die Risikobewertung nachvollziehbar darlegt.

Diese Anforderungen erfordern nicht nur technische Anpassungen, sondern auch den Aufbau neuer organisatorischer Prozesse. Unsere Beratung unterstützt Sie dabei, diese Vorgaben systematisch und effizient umzusetzen.

Wie unterstützt CHRIST Security GmbH konkret bei der Umsetzung der CRA-Verordnung?

CHRIST Security GmbH begleitet Sie praxisnah bei der Erfüllung der CRA-Verordnung. Wir beginnen mit einer umfassenden Betroffenheitsanalyse und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine passgenaue Strategie zur Einhaltung der regulatorischen Anforderungen.

Wir unterstützen Sie bei der Risikoanalyse, entwickeln Sicherheitskonzepte, die sich in Ihre Produktentwicklung integrieren lassen, und helfen Ihnen beim Aufbau eines effektiven Schwachstellenmanagements. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine praxisgerechte Umsetzung, die Ihre internen Prozesse nicht überlastet.

Unsere Berater begleiten Sie bei der Erstellung der technischen Dokumentation, der Sicherheitsnachweise und der CE-Konformitätserklärung. Wir stellen sicher, dass Ihre Produkte den Anforderungen der CRA-Verordnung entsprechen und die Sicherheitsmaßnahmen nachvollziehbar dokumentiert sind.

Zudem bieten wir gezielte Schulungen für Ihre Mitarbeitenden an und bereiten Ihr Team optimal auf die neuen Sicherheits- und Meldepflichten vor. Unser Ziel ist es, Sie nicht nur punktuell, sondern auf Wunsch auch langfristig zu begleiten – von der ersten Analyse bis zur kontinuierlichen Sicherheitsüberwachung nach Produkteinführung.

Warum ist es wichtig, frühzeitig mit der Umsetzung der CRA-Verordnung zu beginnen?

Die CRA-Verordnung wird nach ihrer finalen Verabschiedung europaweit verbindlich und ist mit engen Umsetzungsfristen verbunden. Unternehmen, die frühzeitig mit der Planung und Umsetzung beginnen, sichern sich ausreichend Zeit, um die komplexen Anforderungen sorgfältig zu erfüllen und die notwendigen technischen sowie organisatorischen Strukturen aufzubauen.

Die Integration von Sicherheitsanforderungen in bestehende Produktentwicklungs- und Qualitätssicherungsprozesse erfordert Zeit und eine enge Abstimmung zwischen verschiedenen Abteilungen – von der Entwicklung über das Produktmanagement bis hin zur IT- und Rechtsabteilung.

Eine frühzeitige Vorbereitung bietet den Vorteil, dass Sicherheitskonzepte systematisch entwickelt, Schwachstellen rechtzeitig adressiert und Compliance-Risiken minimiert werden können. Zudem kann der Aufwand für Sicherheitsupdates, Schwachstellenmanagement und Dokumentation realistisch kalkuliert und in bestehende Ressourcen- und Zeitpläne integriert werden.

Unternehmen, die die Umsetzung der CRA-Verordnung aufschieben, riskieren nicht nur Bußgelder und Marktverzögerungen, sondern auch einen erheblichen Wettbewerbsnachteil. Wer früh startet, positioniert sich als verlässlicher Anbieter sicherer Produkte und stärkt das Vertrauen von Kunden und Partnern.

Mit unserer Unterstützung sorgen Sie dafür, dass Ihr Unternehmen die CRA-Verordnung nicht nur fristgerecht, sondern auch praxisgerecht und effizient umsetzt.

Verlässlich. An Ihrer Seite.

IT-Sicherheit braucht Vertrauen – und genau das ist unser Anspruch.

Als CHRIST Security GmbH stehen wir für praxisnahe Beratung, zertifizierte Kompetenz und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Wir begleiten unsere Kunden nicht nur technisch, sondern strategisch – verlässlich, klar und mit dem festen Ziel, nachhaltige Sicherheit zu schaffen.

gez.
- Jannik Christ, Geschäftsführer

Foto: Jannik Christ (Geschäftsführer)

Engagiert. Vernetzt. Immer auf dem neuesten Stand.

Als aktives Mitglied in führenden Fachverbänden und Sicherheitsnetzwerken bleiben wir stets am Puls der Zeit – technologisch, regulatorisch und strategisch. Unsere Mitgliedschaften sind mehr als nur Logos: Sie stehen für fachliche Tiefe, kontinuierliche Weiterbildung und aktiven Austausch mit Expert:innen aus Wirtschaft, Forschung und Behörden. Davon profitieren auch Sie – durch Beratung, die aktuelles Wissen mit praxiserprobter Umsetzung verbindet.

Mitglied Alliant für Cyber-Sicherheit (Teilnehmer)Mitglied im BitkomMitgliedschaft: bitmi (Bundesverband IT-Mittelstand e.V.)Mitgliedschaft: Security made in GermanyMitgliedschaft bei TeleTrust

Zertifizierte Exzellenz – für Ihre Sicherheit.

Unsere Expertise ist nicht nur Erfahrungssache, sondern international anerkannt und zertifiziert. Mit Qualifikationen wie CISSP, CCSP, CISM sowie ISO 27001 Lead Auditor und Lead Implementer erfüllen wir höchste Standards in Informationssicherheit, Risikomanagement und Compliance. Diese weltweit renommierten Zertifikate stehen für fundiertes Fachwissen, strategische Weitsicht und die Fähigkeit, Sicherheit wirksam und auditkonform in Ihrem Unternehmen zu verankern. Vertrauen Sie auf geprüfte Qualität – für Schutz mit System.

Wo Sicherheit diskutiert wird, sind wir live dabei.

Ob auf renommierten Sicherheitskonferenzen, in Fach-Webcasts oder als Gast in führenden Podcasts – wir teilen unser Wissen dort, wo es zählt. Mit aktuellen Einblicken, klaren Positionen und echten Praxiserfahrungen gestalten wir die Sicherheitsdebatte aktiv mit. Für unsere Kunden bedeutet das: Zugang zu neuesten Trends, relevanten Impulsen und Beratung auf Augenhöhe – immer am Puls der Branche.

Kontakt

Hanna, Assistenz der Geschäftsführung
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