Die NIS2-Richtlinie (Directive on Security of Network and Information Systems) ist die Weiterentwicklung der ersten NIS-Richtlinie der EU und wurde geschaffen, um das europäische Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme signifikant zu erhöhen. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit kritischer und wichtiger Infrastrukturen gegenüber Cyberangriffen und IT-Störungen zu stärken.
Im Vergleich zur bisherigen NIS-Richtlinie wurde der Anwendungsbereich von NIS2 deutlich erweitert. Betroffen sind jetzt nicht nur Betreiber kritischer Infrastrukturen, sondern auch viele mittelständische Unternehmen, Zulieferer und Dienstleister in den Bereichen Energie, Gesundheit, Transport, Trinkwasser, Finanzwesen, digitale Dienstleistungen, Abfallwirtschaft, öffentliche Verwaltung und mehr. Selbst Unternehmen, die bisher nicht im Fokus der Cybersicherheitsgesetzgebung standen, können nun von den NIS2-Pflichten betroffen sein.
Die NIS2-Richtlinie verpflichtet Unternehmen zu umfassenden Sicherheitsmaßnahmen, zu einem strukturierten Risikomanagement und zu einer Meldepflicht bei IT-Sicherheitsvorfällen. Die Richtlinie verlangt den Nachweis, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Absicherung der Informationssysteme getroffen wurden. Verstöße gegen die Richtlinie können erhebliche Bußgelder nach sich ziehen, ähnlich den Sanktionsmechanismen der DSGVO.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Sicherheitsstrukturen, ihr Risikomanagement und ihre Notfallprozesse neu bewerten und anpassen müssen. Mit unserer Beratung unterstützen wir Sie dabei, die Anforderungen der NIS2-Richtlinie effizient und praxisnah in Ihre Prozesse zu integrieren und Ihre IT-Sicherheit nachhaltig zu stärken.