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Erfüllen Sie den EU AI Act sicher und effizient

Wir begleiten Sie praxisnah bei Compliance, Risikobewertung und Umsetzung Ihrer KI-Systeme.

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Der EU AI Act bringt neue, verbindliche Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der EU. Besonders für Anbieter, Entwickler und Nutzer von Hochrisiko-KI-Systemen ist Handeln gefragt. Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen praxisnah, effizient und rechtssicher umzusetzen – von der Risikobewertung bis zur vollständigen Compliance.

Umfassende Beratung zum EU AI Act: Wir begleiten Sie von der Risikobewertung bis zur vollständigen Umsetzung der EU AI Act-Vorgaben – praxisnah, strukturiert und auf Ihre KI-Anwendungen zugeschnitten.

Erfahrung mit Hochrisiko-KI-Systemen und Regulatorik: Unsere Experten kennen die komplexen Anforderungen des EU AI Acts und bringen umfangreiche Erfahrung aus vergleichbaren Regulierungsprojekten wie DSGVO, NIS2 und DORA mit.

Flexible Unterstützung für Hersteller und Anwender: Ob KI-Entwickler, Anbieter oder Nutzer – wir bieten Ihnen individuelle Beratung und flexible Begleitung zum Festpreis. Sie profitieren von klaren Prozessen, verständlicher Unterstützung und praxisgerechten Lösungen.

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Top #3 Gründe für uns als Partner rund um den EU AI Act

Klarheit für komplexe Systeme
Wir helfen Ihnen, Ihre KI-Anwendung korrekt einzuordnen, Risiken zu bewerten und alle regulatorischen Anforderungen strukturiert umzusetzen – nachvollziehbar und prüfungssicher.
Praxis trifft Regulatorik
Unsere Beratung vereint technisches Verständnis mit regulatorischem Know-how – für Maßnahmen, die nicht nur rechtlich greifen, sondern auch technisch realisierbar sind.
Verantwortung für KI systematisch managen
Wir unterstützen Sie beim Aufbau eines KI-spezifischen Risikomanagements – mit Dokumentation, Rollenmodellen und Kontrollmechanismen, die Haftungsrisiken reduzieren und Vertrauen schaffen.

Führende Unternehmen setzen bereits auf unsere Expertise, Sie bald auch?

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„Die Informationssicherheit bei tegut... wurde durch Jannik Christ in kurzer Zeit auf ein neues Level gehoben. Sowohl organisatorisch als auch inhaltlich wurden über einen ganzheitlichen risikobasierten Ansatz in allen relevanten Handlungsfeldern wirksame Maßnahmen initiiert und durchgeführt. Dabei wurde immer mit gesundem Menschenverstand auf das Nötige und Machbare geachtet, so dass die Akzeptanz für die Maßnahmen auf allen Ebenen sowohl in der IT als in den Fachbereichen hoch ist.

Jannik Christ überzeugt durch bemerkenswert breites und tiefes Fachwissen, aber auch durch die besondere Fähigkeit, stets zielgruppenadäquat zu kommunizieren."

- Dr. Alexander Bradel, Chief Technology Officer (CIO)

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Häufige Fragen zum EU AI Act

Was ist der EU AI Act und warum betrifft er mein Unternehmen?

Der EU AI Act ist die erste umfassende europäische Verordnung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI). Ziel des Gesetzes ist es, europaweit einheitliche Regeln für die Entwicklung, den Vertrieb und die Nutzung von KI-Systemen zu schaffen, um Sicherheit, Transparenz und Datenschutz zu gewährleisten. Der EU AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko eines KI-Systems für die Gesellschaft, desto strenger sind die Anforderungen.

Der EU AI Act unterscheidet zwischen verbotenen, Hochrisiko-, eingeschränkt regulierten und frei verwendbaren KI-Systemen. Besonders Hochrisiko-KI-Systeme stehen im Fokus der Regulierung und müssen strenge Vorgaben zur Risikobewertung, Transparenz, Datensicherheit, menschlichen Kontrolle und laufenden Überwachung erfüllen.

Betroffen sind nicht nur Hersteller und Anbieter von KI-Systemen, sondern auch Nutzer, Importeure, Händler und Dienstleister, die KI-Lösungen in den europäischen Markt einführen oder verwenden. Die Regulierung betrifft nahezu alle Branchen – von Gesundheitswesen und Finanzdienstleistungen bis hin zu Logistik, öffentlicher Verwaltung und Industrie.

Die Einhaltung des EU AI Acts wird von Aufsichtsbehörden kontrolliert. Verstöße können zu erheblichen Bußgeldern führen, ähnlich wie bei der DSGVO. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Anforderungen ist daher entscheidend, um Risiken zu vermeiden und regulatorische Sicherheit zu erlangen. Unsere Beratung unterstützt Sie dabei, die Komplexität des EU AI Acts zu verstehen, praxisgerechte Lösungen zu entwickeln und den regulatorischen Anforderungen effizient nachzukommen.

Welche Leistungen umfasst die Beratung zum EU AI Act?

Unsere Beratung zum EU AI Act bietet Ihnen umfassende Unterstützung entlang des gesamten Umsetzungsprozesses. Die zentralen Leistungen beinhalten:

  1. Betroffenheitsanalyse: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang Ihre KI-Anwendungen unter die Vorgaben des EU AI Acts fallen.
  2. Risikobewertung: Wir analysieren systematisch das Risiko Ihrer KI-Systeme und unterstützen Sie bei der richtigen Kategorisierung.
  3. Sicherheits- und Compliance-Konzeption: Wir entwickeln praxisnahe Maßnahmen zur Erfüllung der regulatorischen Vorgaben – von der Datenqualität über die technische Dokumentation bis zur menschlichen Kontrolle.
  4. Prozessaufbau: Wir helfen Ihnen beim Aufbau von Compliance-Strukturen, Risikoüberwachungsprozessen und Meldeverfahren.
  5. Unterstützung bei der CE-Kennzeichnung: Für Hochrisiko-KI-Anwendungen begleiten wir Sie bei der Konformitätsbewertung und der Erstellung der erforderlichen Nachweisdokumentation.
  6. Schulungen: Wir schulen Ihre Mitarbeitenden gezielt im Umgang mit den Anforderungen des EU AI Acts.
  7. Langfristige Begleitung: Auch nach der Einführung Ihrer KI-Anwendung unterstützen wir Sie bei der kontinuierlichen Überprüfung, Anpassung und Dokumentation.

Unser Ziel ist es, Ihnen die komplexen Anforderungen verständlich zu vermitteln und praxisgerechte Lösungen zu entwickeln, die sich nahtlos in Ihre bestehenden Unternehmensstrukturen integrieren lassen.

Warum ist ein externer Berater bei der Umsetzung des EU AI Acts sinnvoll?

Die Umsetzung des EU AI Acts ist komplex, da sie tiefgreifendes Wissen in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Risikomanagement, Datenschutz, Produktsicherheit und europäische Regulatorik erfordert. Ein externer Berater bringt das notwendige Fachwissen, aktuelle Erfahrung und Best-Practice-Beispiele aus vergleichbaren Projekten mit.

Ein externer Berater unterstützt Sie dabei, die regulatorischen Anforderungen effizient und rechtssicher umzusetzen. Er hilft Ihnen, typische Fallstricke zu vermeiden und praxisnahe Lösungen zu entwickeln, die sich in Ihren Arbeitsalltag integrieren lassen.

Gerade für Unternehmen, die nicht über spezialisierte interne Compliance- oder KI-Expertise verfügen, ist ein externer Berater eine wertvolle Entlastung. Er bietet Ihnen strukturierte Prozesse, anwendbare Vorlagen und gezielte Schulungen, die Ihre Mitarbeitenden befähigen, die neuen Anforderungen eigenständig zu erfüllen.

Darüber hinaus hilft ein externer Berater, den Überblick über sich ständig weiterentwickelnde regulatorische Vorgaben zu behalten. Die konkrete Auslegung des EU AI Acts wird in den kommenden Jahren weiter präzisiert, sodass eine kontinuierliche Begleitung sinnvoll ist.

Unsere Berater begleiten Sie dabei umfassend – von der strategischen Planung über die Umsetzung bis zur Vorbereitung auf Audits und Prüfungen. Wir passen unsere Beratungsleistung flexibel an Ihren Bedarf an und sorgen dafür, dass Sie jederzeit regulatorisch auf der sicheren Seite sind.

Was sind die wichtigsten Anforderungen des EU AI Acts für mein Unternehmen?

Der EU AI Act stellt je nach Risikokategorie unterschiedliche Anforderungen an Unternehmen. Für Hochrisiko-KI-Systeme gelten die umfangreichsten Pflichten, die unter anderem folgende Aspekte betreffen:

  • Risikobewertung: Unternehmen müssen eine systematische Risikoanalyse ihrer KI-Anwendungen durchführen.
  • Datenmanagement: Die Trainings- und Testdaten der KI-Systeme müssen von hoher Qualität, repräsentativ und frei von Verzerrungen sein.
  • Transparenz: Unternehmen müssen sicherstellen, dass KI-Anwendungen nachvollziehbar und erklärbar sind – insbesondere gegenüber Nutzern und Aufsichtsbehörden.
  • Dokumentation: Die Entwicklung, Funktionsweise und Risikoüberwachung der KI-Anwendungen muss detailliert dokumentiert werden.
  • Menschliche Kontrolle: Unternehmen müssen gewährleisten, dass eine angemessene menschliche Aufsicht über Hochrisiko-KI-Systeme besteht.
  • Sicherheitsmanagement: Unternehmen sind verpflichtet, technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu etablieren.
  • Meldepflichten: Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums gemeldet werden.
  • CE-Kennzeichnung: Hochrisiko-KI-Systeme müssen ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen und eine CE-Kennzeichnung erhalten.

Diese Anforderungen betreffen sowohl Anbieter als auch Nutzer und Importeure von KI-Systemen. Die Umsetzung erfordert ein strukturiertes Vorgehen und eine enge Abstimmung zwischen den Bereichen Entwicklung, Qualitätssicherung, IT, Datenschutz und Compliance.

Wie unterstützt CHRIST Security GmbH konkret bei der Umsetzung des EU AI Acts?

CHRIST Security GmbH bietet Ihnen praxisnahe und individuelle Unterstützung bei der Umsetzung der EU AI Act-Anforderungen. Unsere Berater führen zunächst eine fundierte Betroffenheitsanalyse durch und unterstützen Sie bei der Risikoklassifizierung Ihrer KI-Anwendungen.

Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein strukturiertes Umsetzungsprojekt, das sowohl technische als auch organisatorische Anforderungen berücksichtigt. Dabei unterstützen wir Sie unter anderem bei der Durchführung von Risikobewertungen, dem Aufbau von Datenmanagementprozessen, der Etablierung von Sicherheitsmaßnahmen und der Gestaltung der technischen Dokumentation.

Wir helfen Ihnen, interne Prozesse zur Risikoüberwachung, zur Qualitätssicherung und zur Meldepflicht zu etablieren. Besonders bei Hochrisiko-KI-Systemen begleiten wir Sie umfassend bei der CE-Kennzeichnung und der Vorbereitung auf die Konformitätsprüfung.

Ein weiterer Fokus liegt auf der Schulung Ihrer Mitarbeitenden. Wir stellen sicher, dass Ihre Teams die regulatorischen Anforderungen verstehen und in der Lage sind, diese im Tagesgeschäft umzusetzen.

Unsere Beratung ist flexibel: Wir stehen Ihnen projektbezogen, punktuell oder als langfristiger Partner zur Verfügung. Unser Ziel ist es, Ihnen klare, umsetzbare Lösungen zu bieten, die den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden und gleichzeitig praxisgerecht in Ihre Abläufe passen.

Warum sollten Unternehmen frühzeitig mit der Umsetzung des EU AI Acts beginnen?

Ein frühzeitiger Beginn der Umsetzung des EU AI Acts ist entscheidend, um die regulatorischen Anforderungen rechtzeitig, umfassend und ohne operative Hektik zu erfüllen. Die Verordnung ist komplex und betrifft zahlreiche Unternehmensprozesse – insbesondere bei Hochrisiko-KI-Systemen, die umfassende Risikobewertungen, technische Dokumentation, CE-Kennzeichnung und fortlaufende Risikoüberwachung erfordern. Diese Aufgaben benötigen Zeit, Ressourcen und die Abstimmung mehrerer Abteilungen wie IT, Entwicklung, Qualitätsmanagement, Datenschutz und Compliance.

Ein verzögerter Start kann dazu führen, dass notwendige Anpassungen unter erheblichem Zeitdruck erfolgen müssen. Dies erhöht das Risiko von Fehlern, unvollständigen Dokumentationen und mangelnder Prozessqualität. Besonders wenn es um die Integration der regulatorischen Vorgaben in bestehende Produktentwicklungsprozesse oder Qualitätsmanagementsysteme geht, ist ausreichend Vorlauf essenziell.

Frühzeitiges Handeln verschafft Unternehmen außerdem die Möglichkeit, sich intern optimal aufzustellen. Dazu gehört die Schulung der Mitarbeitenden, der Aufbau oder die Erweiterung von Compliance- und Risikomanagement-Strukturen sowie die Anpassung interner Richtlinien und Prozesse. Unternehmen, die jetzt beginnen, haben die Chance, ihre Teams proaktiv zu befähigen, sich mit den regulatorischen Vorgaben vertraut zu machen und einen nachhaltigen Umsetzungsprozess zu etablieren.

Zudem kann ein frühzeitiger Start Wettbewerbsvorteile sichern. Unternehmen, die ihre KI-Produkte schnell und regulatorisch konform anbieten, verschaffen sich einen Vertrauensvorsprung bei Kunden, Partnern und Aufsichtsbehörden. Die EU AI Act-Konformität wird zunehmend zu einem wichtigen Kauf- und Auswahlkriterium für KI-Produkte und kann aktiv als Qualitätsmerkmal kommuniziert werden.

Auch die konkrete Auslegung des EU AI Acts wird sich in den nächsten Jahren durch weiterführende Rechtsakte und Leitlinien der Aufsichtsbehörden präzisieren. Unternehmen, die früh mit der Umsetzung beginnen, können diese Entwicklungen von Beginn an verfolgen, ihre Prozesse rechtzeitig anpassen und so rechtliche Risiken minimieren.

Schließlich wird der Anpassungsdruck auf Unternehmen steigen, wenn sich die Verordnung durchsetzen wird. Die verfügbaren Beratungs- und Prüfungskapazitäten könnten knapp werden, je näher die Umsetzungsfrist rückt. Wer früh startet, sichert sich rechtzeitig externe Unterstützung und hat die Chance, eigene Strukturen in Ruhe und mit hoher Qualität aufzubauen.

Die frühzeitige Umsetzung ist nicht nur eine regulatorische Notwendigkeit – sie ist eine strategische Chance, um Vertrauen zu schaffen, Prozessqualität zu sichern und sich langfristig wettbewerbsfähig aufzustellen.

Verlässlich. An Ihrer Seite.

IT-Sicherheit braucht Vertrauen – und genau das ist unser Anspruch.

Als CHRIST Security GmbH stehen wir für praxisnahe Beratung, zertifizierte Kompetenz und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Wir begleiten unsere Kunden nicht nur technisch, sondern strategisch – verlässlich, klar und mit dem festen Ziel, nachhaltige Sicherheit zu schaffen.

gez.
- Jannik Christ, Geschäftsführer

Foto: Jannik Christ (Geschäftsführer)

Engagiert. Vernetzt. Immer auf dem neuesten Stand.

Als aktives Mitglied in führenden Fachverbänden und Sicherheitsnetzwerken bleiben wir stets am Puls der Zeit – technologisch, regulatorisch und strategisch. Unsere Mitgliedschaften sind mehr als nur Logos: Sie stehen für fachliche Tiefe, kontinuierliche Weiterbildung und aktiven Austausch mit Expert:innen aus Wirtschaft, Forschung und Behörden. Davon profitieren auch Sie – durch Beratung, die aktuelles Wissen mit praxiserprobter Umsetzung verbindet.

Mitglied Alliant für Cyber-Sicherheit (Teilnehmer)Mitglied im BitkomMitgliedschaft: bitmi (Bundesverband IT-Mittelstand e.V.)Mitgliedschaft: Security made in GermanyMitgliedschaft bei TeleTrust

Zertifizierte Exzellenz – für Ihre Sicherheit.

Unsere Expertise ist nicht nur Erfahrungssache, sondern international anerkannt und zertifiziert. Mit Qualifikationen wie CISSP, CCSP, CISM sowie ISO 27001 Lead Auditor und Lead Implementer erfüllen wir höchste Standards in Informationssicherheit, Risikomanagement und Compliance. Diese weltweit renommierten Zertifikate stehen für fundiertes Fachwissen, strategische Weitsicht und die Fähigkeit, Sicherheit wirksam und auditkonform in Ihrem Unternehmen zu verankern. Vertrauen Sie auf geprüfte Qualität – für Schutz mit System.

Wo Sicherheit diskutiert wird, sind wir live dabei.

Ob auf renommierten Sicherheitskonferenzen, in Fach-Webcasts oder als Gast in führenden Podcasts – wir teilen unser Wissen dort, wo es zählt. Mit aktuellen Einblicken, klaren Positionen und echten Praxiserfahrungen gestalten wir die Sicherheitsdebatte aktiv mit. Für unsere Kunden bedeutet das: Zugang zu neuesten Trends, relevanten Impulsen und Beratung auf Augenhöhe – immer am Puls der Branche.

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