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Erfüllen Sie die DORA-Verordnung effizient und sicher

Wir unterstützen Sie praxisnah bei Resilienz-Aufbau und gesetzeskonformer Umsetzung.

Anna-Lena, IT-Sicherheitsexperte
von der CHRIST Security GmbH

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Die DORA-Verordnung stellt neue, verbindliche Anforderungen an die digitale Resilienz von Finanzunternehmen und deren IT-Dienstleistern. Wir unterstützen Sie dabei, diese Vorgaben praxisnah, effizient und fristgerecht umzusetzen. Von der Risikoanalyse über das Incident Management bis zur Lieferkettenkontrolle – wir begleiten Sie zuverlässig bei der regulatorischen Umsetzung.

Praxiserprobte DORA-Umsetzung: Wir begleiten Sie von der ersten Risikoanalyse bis zur vollständigen Implementierung der DORA-Anforderungen – strukturiert, effizient und mit einem klaren Fokus auf praxisgerechte Lösungen.

Erfahrung in der Finanz- und Regulierungsbranche: Unsere Experten bringen fundiertes Fachwissen aus regulatorischen Projekten und langjährige Erfahrung in der Begleitung von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern mit. Wir kennen die branchenspezifischen Herausforderungen und wissen, worauf es ankommt.

Flexible und individuelle Unterstützung: Ob punktuelle Beratung, Projekteinführung oder kontinuierliche Begleitung – wir passen unsere Unterstützung an Ihren Bedarf an. Sie profitieren von flexiblen Beratungsmodellen zum Festpreis und einem persönlichen Ansprechpartner, der Sie sicher durch den gesamten DORA-Prozess führt.

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Top #3 Gründe für uns als Partner rund um die DORA-Verordnung

Keine Verordnung ohne Verantwortung
Wir begleiten Sie von der Betroffenheitsanalyse bis zur prüfungssicheren Umsetzung – mit praxisnaher Dokumentation und klaren Zuständigkeiten. Nicht nur compliant – sondern vorbereitet.
DORA nicht isoliert gedacht
Wir integrieren DORA-Anforderungen sinnvoll in bestehende Strukturen wie ISMS, BCM oder Incident Response – statt neue Komplexität zu schaffen, schaffen wir Resilienz mit System.
Fachlich sattelfest in Finance & Regulatorik
Wir kennen die Anforderungen von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern – und übersetzen DORA in umsetzbare Prozesse, die auch auf Prüferseite überzeugen.

Führende Unternehmen setzen bereits auf unsere Expertise, Sie bald auch?

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„Die Informationssicherheit bei tegut... wurde durch Jannik Christ in kurzer Zeit auf ein neues Level gehoben. Sowohl organisatorisch als auch inhaltlich wurden über einen ganzheitlichen risikobasierten Ansatz in allen relevanten Handlungsfeldern wirksame Maßnahmen initiiert und durchgeführt. Dabei wurde immer mit gesundem Menschenverstand auf das Nötige und Machbare geachtet, so dass die Akzeptanz für die Maßnahmen auf allen Ebenen sowohl in der IT als in den Fachbereichen hoch ist.

Jannik Christ überzeugt durch bemerkenswert breites und tiefes Fachwissen, aber auch durch die besondere Fähigkeit, stets zielgruppenadäquat zu kommunizieren."

- Dr. Alexander Bradel, Chief Technology Officer (CIO)

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Häufige Fragen zur DORA-Verordnung

Was ist die DORA-Verordnung und warum ist sie für mein Unternehmen wichtig?

Die DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) ist eine europäische Verordnung, die ein einheitliches regulatorisches Rahmenwerk für die digitale Resilienz von Finanzunternehmen schafft. Ziel der DORA ist es, sicherzustellen, dass Finanzunternehmen – darunter Banken, Versicherungen, Investmentgesellschaften, Zahlungsdienstleister und IT-Dienstleister – in der Lage sind, IT-Sicherheitsrisiken effektiv zu managen und bei Cyberangriffen oder IT-Störungen widerstandsfähig zu bleiben.

Die DORA-Verordnung betrifft nicht nur große Konzerne, sondern auch kleinere Finanzdienstleister und externe IT-Dienstleister, die als kritische Partner in der Wertschöpfungskette fungieren. Die Verordnung fordert umfassende Maßnahmen zur Stärkung der IT-Sicherheit, darunter die Einführung robuster Governance-Strukturen, die Durchführung von Risikoanalysen, die Etablierung eines Incident-Managements und regelmäßige Penetrationstests.

Wichtig ist, dass DORA einen verbindlichen, harmonisierten Rahmen für die gesamte EU schafft. Das bedeutet, dass nationale Besonderheiten entfallen und alle betroffenen Unternehmen einheitlichen Anforderungen unterliegen. Verstöße gegen die DORA-Vorgaben können zu erheblichen Bußgeldern und aufsichtsrechtlichen Konsequenzen führen.

Für Unternehmen ist es daher essenziell, frühzeitig mit der Umsetzung zu beginnen. Unsere Beratung hilft Ihnen dabei, die komplexen Anforderungen zu verstehen, in Ihre Prozesse zu integrieren und so dauerhaft regulatorische Sicherheit und digitale Widerstandsfähigkeit aufzubauen.

Wie läuft die Beratung zur DORA-Verordnung typischerweise ab?

Unsere Beratung zur DORA-Verordnung ist systematisch aufgebaut und gliedert sich in mehrere Phasen. Zu Beginn führen wir gemeinsam mit Ihnen eine umfassende Bestandsaufnahme durch, um den aktuellen Stand Ihrer digitalen Resilienz, Ihrer IT-Sicherheitsmaßnahmen und Ihrer Prozesse zu ermitteln.

Anschließend erstellen wir eine detaillierte Gap-Analyse, in der wir die bestehenden Maßnahmen mit den Anforderungen der DORA-Verordnung abgleichen. Dabei identifizieren wir Handlungsfelder, in denen technische, organisatorische oder prozessuale Anpassungen erforderlich sind.

Im nächsten Schritt erarbeiten wir mit Ihnen konkrete Sicherheits- und Governance-Konzepte, die praxisnah und auf Ihre Unternehmensgröße und Struktur abgestimmt sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Etablierung eines IT-Risikomanagements
  • Aufbau eines effizienten Incident-Management-Prozesses
  • Regelmäßige Durchführung von Penetrationstests
  • Erstellung von Notfallplänen
  • Überwachung von Drittanbietern und kritischen Dienstleistern
  • Aufbau von Meldeprozessen für Sicherheitsvorfälle

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen, der Schulung Ihrer Mitarbeitenden und der Erstellung der erforderlichen Dokumentationen.

Die kontinuierliche Betreuung ist ein zentraler Bestandteil unserer Beratung. Wir begleiten Sie bei der regelmäßigen Überprüfung Ihrer Resilienz-Strategien, bei Anpassungen an neue regulatorische Entwicklungen und bei der Vorbereitung auf Audits.

Welche Vorteile bietet die Zusammenarbeit mit einem externen Berater bei der Umsetzung der DORA-Verordnung?

Die DORA-Verordnung ist komplex und erfordert tiefgehendes Wissen in den Bereichen IT-Sicherheit, Risikomanagement, regulatorische Anforderungen und Finanzprozesse. Die Zusammenarbeit mit einem externen Berater bietet den Vorteil, dass Sie von langjähriger Erfahrung, spezifischem Fachwissen und einer neutralen Perspektive profitieren.

Ein externer Berater bringt Best-Practice-Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten mit und kennt die typischen Fallstricke bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen. Dadurch können kostspielige Fehler vermieden und die Projektlaufzeit effizient gestaltet werden.

Gerade für kleine und mittelständische Finanzunternehmen ist es oft nicht wirtschaftlich, alle erforderlichen Kompetenzen intern vorzuhalten. Ein externer Berater bietet hier eine flexible und bedarfsgerechte Lösung. Er unterstützt Sie sowohl bei der Konzeption als auch bei der praktischen Umsetzung und hilft, die regulatorischen Anforderungen sinnvoll in bestehende Prozesse zu integrieren.

Zudem ist ein externer Berater in der Lage, realistische und umsetzbare Lösungen zu entwickeln, die sich an der Größe und den individuellen Gegebenheiten Ihres Unternehmens orientieren. Unsere Berater begleiten Sie während des gesamten Prozesses und stehen Ihnen auch bei Rückfragen von Aufsichtsbehörden zur Seite.

Was sind die wichtigsten Anforderungen der DORA-Verordnung?

Die DORA-Verordnung stellt hohe Anforderungen an Finanzunternehmen und ihre IT-Dienstleister. Zu den wichtigsten Pflichten gehören:

  • IT-Risikomanagement: Unternehmen müssen ein strukturiertes Verfahren zur Identifikation, Bewertung und Behandlung von IT-Risiken etablieren.
  • Incident-Management: Es müssen Prozesse geschaffen werden, um IT-Sicherheitsvorfälle schnell zu erkennen, zu dokumentieren, zu melden und zu beheben.
  • Resilienz-Tests: Finanzunternehmen müssen regelmäßig technische und organisatorische Belastungstests durchführen, um ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber IT-Störungen zu überprüfen.
  • Drittanbieter-Management: Die Resilienz von IT-Dienstleistern und Lieferanten muss vertraglich und prozessual sichergestellt und regelmäßig überprüft werden.
  • Meldepflichten: Unternehmen müssen schwerwiegende IT-Vorfälle innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens an die zuständigen Aufsichtsbehörden melden.
  • Governance: Die Verantwortung für digitale Resilienz muss in der Geschäftsleitung verankert sein, und es sind klare interne Zuständigkeiten zu definieren.

Diese Anforderungen müssen nicht nur auf dem Papier erfüllt werden – die tatsächliche Umsetzung und die Wirksamkeit der Maßnahmen werden von den Aufsichtsbehörden aktiv kontrolliert.

Wie unterstützt CHRIST Security GmbH konkret bei der Umsetzung der DORA-Verordnung?

CHRIST Security GmbH begleitet Sie umfassend und praxisnah bei der Umsetzung der DORA-Verordnung. Wir beginnen mit einer individuellen Bestandsaufnahme und der Ermittlung Ihres konkreten Umsetzungsbedarfs.

Unsere erfahrenen Berater unterstützen Sie bei der Entwicklung und Implementierung eines strukturierten IT-Risikomanagements, der Einführung eines Incident-Management-Prozesses und der Erstellung notfallfähiger Resilienz-Konzepte. Wir helfen Ihnen, technische und organisatorische Tests zu planen und durchzuführen sowie Drittanbieter-Risiken angemessen zu steuern.

Besonderen Wert legen wir auf die Integration in Ihre bestehenden Abläufe, sodass Sie keine zusätzlichen, unnötig komplizierten Strukturen schaffen müssen. Wir entwickeln Lösungen, die sich praktikabel in Ihren Arbeitsalltag einfügen und gleichzeitig den regulatorischen Anforderungen gerecht werden.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung auf Audits und Aufsichtsprüfungen, bei der Erstellung der erforderlichen Nachweisdokumentation und bei der regelmäßigen Überprüfung Ihrer Resilienz-Strategien.

Unsere Beratung ist flexibel: Wir stehen Ihnen punktuell, projektbezogen oder als langfristiger Partner zur Verfügung – ganz nach Ihrem Bedarf.

Warum ist es sinnvoll, frühzeitig mit der Umsetzung der DORA-Verordnung zu beginnen?

Die DORA-Verordnung wird für Finanzunternehmen und deren IT-Dienstleister verbindlich und ist mit konkreten Umsetzungsfristen verknüpft. Unternehmen, die frühzeitig mit der Vorbereitung beginnen, sichern sich ausreichend Zeit, um die komplexen Anforderungen schrittweise, fundiert und ohne unnötigen Zeitdruck umzusetzen.

Die Integration der DORA-Anforderungen in bestehende Strukturen ist ein anspruchsvoller Prozess, der verschiedene Unternehmensbereiche wie IT, Risikomanagement, Compliance, Einkauf und Geschäftsführung einbindet. Ein verzögerter Start kann dazu führen, dass Prozesse unter hohem Zeitdruck implementiert werden müssen, was das Risiko von Fehlern und ineffektiven Lösungen deutlich erhöht.

Zudem verschärfen die Aufsichtsbehörden ihre Prüfungen. Wer früh mit der Umsetzung beginnt, hat die Chance, die erforderlichen Governance-Strukturen sorgfältig aufzubauen, Mitarbeitende rechtzeitig zu schulen und die Resilienz-Tests planvoll zu integrieren.

Eine frühzeitige Umsetzung bietet außerdem Wettbewerbsvorteile: Unternehmen, die digitale Resilienz nachweislich verankert haben, können sich als verlässliche Partner für Kunden und Geschäftspartner positionieren.

Mit unserer Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen die DORA-Verordnung nicht nur formell, sondern auch inhaltlich sicher und effizient erfüllt.

Verlässlich. An Ihrer Seite.

IT-Sicherheit braucht Vertrauen – und genau das ist unser Anspruch.

Als CHRIST Security GmbH stehen wir für praxisnahe Beratung, zertifizierte Kompetenz und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Wir begleiten unsere Kunden nicht nur technisch, sondern strategisch – verlässlich, klar und mit dem festen Ziel, nachhaltige Sicherheit zu schaffen.

gez.
- Jannik Christ, Geschäftsführer

Foto: Jannik Christ (Geschäftsführer)

Engagiert. Vernetzt. Immer auf dem neuesten Stand.

Als aktives Mitglied in führenden Fachverbänden und Sicherheitsnetzwerken bleiben wir stets am Puls der Zeit – technologisch, regulatorisch und strategisch. Unsere Mitgliedschaften sind mehr als nur Logos: Sie stehen für fachliche Tiefe, kontinuierliche Weiterbildung und aktiven Austausch mit Expert:innen aus Wirtschaft, Forschung und Behörden. Davon profitieren auch Sie – durch Beratung, die aktuelles Wissen mit praxiserprobter Umsetzung verbindet.

Mitglied Alliant für Cyber-Sicherheit (Teilnehmer)Mitglied im BitkomMitgliedschaft: bitmi (Bundesverband IT-Mittelstand e.V.)Mitgliedschaft: Security made in GermanyMitgliedschaft bei TeleTrust

Zertifizierte Exzellenz – für Ihre Sicherheit.

Unsere Expertise ist nicht nur Erfahrungssache, sondern international anerkannt und zertifiziert. Mit Qualifikationen wie CISSP, CCSP, CISM sowie ISO 27001 Lead Auditor und Lead Implementer erfüllen wir höchste Standards in Informationssicherheit, Risikomanagement und Compliance. Diese weltweit renommierten Zertifikate stehen für fundiertes Fachwissen, strategische Weitsicht und die Fähigkeit, Sicherheit wirksam und auditkonform in Ihrem Unternehmen zu verankern. Vertrauen Sie auf geprüfte Qualität – für Schutz mit System.

Wo Sicherheit diskutiert wird, sind wir live dabei.

Ob auf renommierten Sicherheitskonferenzen, in Fach-Webcasts oder als Gast in führenden Podcasts – wir teilen unser Wissen dort, wo es zählt. Mit aktuellen Einblicken, klaren Positionen und echten Praxiserfahrungen gestalten wir die Sicherheitsdebatte aktiv mit. Für unsere Kunden bedeutet das: Zugang zu neuesten Trends, relevanten Impulsen und Beratung auf Augenhöhe – immer am Puls der Branche.

Kontakt

Hanna, Assistenz der Geschäftsführung
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Anna-Lena, IT-Sicherheitsexperte
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