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Erfüllen Sie die CER-Richtlinie sicher und effizient

Wir unterstützen Sie praxisnah bei Umsetzung, Compliance und Resilienz-Aufbau.

Anna-Lena, IT-Sicherheitsexperte
von der CHRIST Security GmbH

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Die CER-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, ihre Resilienz gegenüber physischen und digitalen Bedrohungen deutlich zu stärken. Wir unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen sicher und effizient umzusetzen. Mit unserer praxisnahen Beratung helfen wir Ihnen, Risiken zu minimieren, Prozesse zu sichern und Ihre Compliance nachhaltig zu gewährleisten.

Praxisnahe CER-Umsetzung: Wir begleiten Sie von der ersten Betroffenheitsanalyse bis zur vollständigen Umsetzung der CER-Richtlinie – verständlich, strukturiert und effizient.

Erfahrung in regulatorischen Projekten: Unsere Experten kennen die Anforderungen der CER-Richtlinie im Detail und bringen fundierte Erfahrung aus vergleichbaren EU-Regulierungen wie NIS2 oder DORA mit.

Flexibel, transparent & bedarfsgerecht: Sie erhalten individuelle Beratung zum Festpreis, die sich Ihrem Bedarf anpasst – ohne unnötigen Aufwand, aber mit echtem Mehrwert für Ihre Resilienz und Compliance.

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Top #3 Gründe für uns als Partner rund um die CER-Richtlinie

Resilienz konkret umsetzen
Wir übertragen gesetzliche Anforderungen in klare Maßnahmen – mit Fokus auf Ihre kritischen Prozesse, realistische Risiken und konkrete Umsetzbarkeit in Ihrem Betriebsumfeld.
Erfahrung aus hochsensiblen Branchen
Ob Energie, Transport oder Versorgung: Wir kennen die Sicherheitsanforderungen kritischer Einrichtungen aus der Praxis und beraten auf Augenhöhe – regulatorisch fundiert, prüfungsfest dokumentiert.
Keine Theorie – sondern Verantwortung
Wir helfen nicht nur beim Verständnis der Richtlinie, sondern begleiten aktiv die Umsetzung. Mit Verantwortlichkeiten, Prozessen und Dokumentation, die Behörden überzeugen – und im Ernstfall greifen.

Führende Unternehmen setzen bereits auf unsere Expertise, Sie bald auch?

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„Die Informationssicherheit bei tegut... wurde durch Jannik Christ in kurzer Zeit auf ein neues Level gehoben. Sowohl organisatorisch als auch inhaltlich wurden über einen ganzheitlichen risikobasierten Ansatz in allen relevanten Handlungsfeldern wirksame Maßnahmen initiiert und durchgeführt. Dabei wurde immer mit gesundem Menschenverstand auf das Nötige und Machbare geachtet, so dass die Akzeptanz für die Maßnahmen auf allen Ebenen sowohl in der IT als in den Fachbereichen hoch ist.

Jannik Christ überzeugt durch bemerkenswert breites und tiefes Fachwissen, aber auch durch die besondere Fähigkeit, stets zielgruppenadäquat zu kommunizieren."

- Dr. Alexander Bradel, Chief Technology Officer (CIO)

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Häufige Fragen zur CER-Richtlinie

Was ist die CER-Richtlinie und warum ist sie für mein Unternehmen relevant?

Die CER-Richtlinie (Critical Entities Resilience Directive) ist eine EU-weite Vorgabe, die Unternehmen und Organisationen in kritischen Sektoren verpflichtet, ihre Resilienz gegenüber physischen und digitalen Bedrohungen systematisch zu erhöhen. Die Richtlinie ersetzt die bisherige Richtlinie zur Infrastrukturkritikalität (Richtlinie 2008/114/EG) und hat das Ziel, die Versorgungssicherheit und Funktionsfähigkeit kritischer Dienste in Europa nachhaltig zu schützen.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie künftig umfassende Sicherheitsvorkehrungen nicht nur im digitalen Bereich, sondern auch im physischen Umfeld treffen müssen. Die CER-Richtlinie betrifft unter anderem Sektoren wie Energie, Transport, Gesundheitswesen, Trinkwasserversorgung und digitale Infrastrukturen. Die Anforderungen richten sich an sogenannte „kritische Einrichtungen“, die für die Aufrechterhaltung wesentlicher gesellschaftlicher Funktionen von Bedeutung sind.

Die CER-Richtlinie verlangt von betroffenen Unternehmen unter anderem eine Risikobewertung, den Aufbau angemessener Sicherheitsmaßnahmen, ein systematisches Störungsmanagement sowie eine Meldepflicht bei Vorfällen. Verstöße gegen die Vorgaben können empfindliche Bußgelder und aufsichtsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Unsere Beratung unterstützt Sie dabei, Ihre potenzielle Betroffenheit zu ermitteln, die regulatorischen Anforderungen praxisnah umzusetzen und nachhaltige Schutzmaßnahmen zu etablieren. Ziel ist es, Sie nicht nur rechtlich abzusichern, sondern auch Ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Störungen und Angriffen nachhaltig zu stärken.

Wie läuft die Beratung zur CER-Richtlinie typischerweise ab?

Die Beratung zur CER-Richtlinie folgt einem strukturierten und individuell abgestimmten Ablauf. Im ersten Schritt führen wir eine Betroffenheitsanalyse durch, um festzustellen, ob Ihr Unternehmen unter die Anforderungen der CER-Richtlinie fällt. Dabei prüfen wir sektor- und größenabhängige Kriterien sowie Ihre Rolle innerhalb der Versorgungsketten.

Anschließend erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine detaillierte Risikoanalyse, die sowohl physische als auch digitale Bedrohungen berücksichtigt. Dazu gehören beispielsweise Naturkatastrophen, Sabotageakte, Cyberangriffe, Lieferengpässe oder technische Ausfälle.

Auf Basis dieser Analyse entwickeln wir ein maßgeschneidertes Sicherheitskonzept, das präventive und reaktive Maßnahmen beinhaltet. Wir unterstützen Sie bei der Einführung geeigneter Sicherheitsvorkehrungen, dem Aufbau eines Störungsmanagements sowie der Etablierung von Meldeprozessen für Sicherheitsvorfälle gemäß den Vorgaben der CER-Richtlinie.

Ein wesentlicher Bestandteil der Beratung ist zudem die Schulung Ihrer Mitarbeitenden sowie die Begleitung bei der Erstellung von Notfallplänen und Dokumentationen. Ziel ist es, alle geforderten Prozesse nachvollziehbar und auditfähig abzubilden.

Während des gesamten Projekts stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung, sorgen für eine effiziente Projektumsetzung und begleiten Sie auch über die Einführung hinaus mit regelmäßigen Überprüfungen und Anpassungen an neue regulatorische Entwicklungen.

Welche Vorteile bietet die Zusammenarbeit mit einem externen Berater bei der Umsetzung der CER-Richtlinie?

Die Zusammenarbeit mit einem externen Berater bei der Umsetzung der CER-Richtlinie bringt viele Vorteile. Externe Berater verfügen über tiefgehendes Fachwissen, kennen die regulatorischen Anforderungen im Detail und bringen Erfahrung aus vergleichbaren EU-Richtlinien wie NIS2 oder DORA mit. Dies ermöglicht eine effiziente und praxisnahe Umsetzung der komplexen Vorgaben.

Ein externer Berater agiert unabhängig, analysiert objektiv und erkennt Schwachstellen, die intern möglicherweise nicht wahrgenommen werden. Besonders für Unternehmen, die bisher wenig Berührungspunkte mit regulatorischen Sicherheitsvorgaben hatten, ist diese externe Expertise entscheidend, um Stolperfallen zu vermeiden und eine rechtskonforme Umsetzung sicherzustellen.

Darüber hinaus profitieren Unternehmen von einer deutlichen Zeit- und Ressourceneinsparung, da der Berater strukturierte Vorgehensweisen und erprobte Umsetzungshilfen mitbringt. Er unterstützt nicht nur bei der Konzeption, sondern begleitet aktiv die Einführung der erforderlichen Maßnahmen.

Ein erfahrener Berater bietet außerdem einen klaren Blick auf die praktische Umsetzbarkeit: Maßnahmen werden nicht theoretisch entwickelt, sondern so gestaltet, dass sie sich realistisch in die Unternehmensprozesse integrieren lassen.

Durch die flexible Zusammenarbeit – projektbezogen oder als langfristige Begleitung – können Unternehmen genau den Unterstützungsgrad wählen, den sie benötigen. Die Beratung ist so skalierbar und bedarfsgerecht einsetzbar.

Was sind die wichtigsten Anforderungen der CER-Richtlinie für betroffene Unternehmen?

Die CER-Richtlinie stellt klare Anforderungen an Unternehmen, die als kritische Einrichtungen eingestuft werden. Dazu gehört zunächst die Pflicht, regelmäßig umfassende Risikobewertungen durchzuführen, die sowohl physische als auch digitale Bedrohungen berücksichtigen.

Auf Basis dieser Risikobewertungen müssen geeignete technische, organisatorische und physische Sicherheitsmaßnahmen etabliert werden, um die Resilienz der Einrichtung zu erhöhen. Dazu zählen zum Beispiel bauliche Schutzmaßnahmen, Zutrittskontrollen, Cybersicherheitsvorkehrungen sowie Notfall- und Krisenmanagementprozesse.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der CER-Richtlinie ist die Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle an die zuständigen Behörden. Diese Meldepflicht ähnelt den Vorgaben aus der NIS2-Richtlinie und erfordert die Etablierung interner Prozesse, um Vorfälle schnell zu identifizieren und rechtzeitig zu melden.

Zusätzlich müssen betroffene Unternehmen sicherstellen, dass auch Dritte, von denen sie abhängig sind (z. B. Dienstleister, Lieferanten), angemessene Sicherheitsmaßnahmen vorhalten. Die Überwachung der Resilienz innerhalb der Lieferkette wird damit ebenfalls zu einer zentralen Aufgabe.

Unsere Beratung hilft Ihnen dabei, diese Anforderungen systematisch umzusetzen, Prozesse aufzubauen und rechtskonforme Melde- und Sicherheitsstrukturen zu etablieren.

Wie unterstützt CHRIST Security GmbH konkret bei der Umsetzung der CER-Richtlinie?

Als erfahrener Dienstleister für regulatorische Anforderungen begleiten wir Sie Schritt für Schritt bei der Umsetzung der CER-Richtlinie. Unsere Unterstützung beginnt mit der Durchführung einer Betroffenheitsanalyse, bei der wir bewerten, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen den Anforderungen der CER-Richtlinie unterliegt.

Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine umfassende Risikoanalyse, erstellen individuelle Sicherheitskonzepte und unterstützen Sie bei der Einführung organisatorischer und technischer Schutzmaßnahmen. Unsere Berater helfen dabei, Prozesse zur Vorfallserkennung, Notfallreaktion und Meldepflicht aufzubauen und in die bestehenden Unternehmensstrukturen zu integrieren.

Besonderen Wert legen wir auf praxisnahe Lösungen: Wir achten darauf, dass die Sicherheitsmaßnahmen im Alltag funktionieren und wirtschaftlich umsetzbar sind. Dabei bringen wir unsere Erfahrung aus vergleichbaren EU-Richtlinien und aus Projekten mit KRITIS-Unternehmen ein.

Wir schulen Ihre Mitarbeitenden gezielt und verständlich, damit sie die neuen Anforderungen sicher umsetzen können. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei Audits und unterstützen bei der Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen – ein wichtiger Baustein für Nachweispflichten gegenüber Behörden.

Auch nach der Implementierung stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Verfügung und begleiten Sie bei der kontinuierlichen Anpassung Ihrer Sicherheitsprozesse an neue Bedrohungen oder gesetzliche Entwicklungen.

Warum ist es sinnvoll, frühzeitig mit der Umsetzung der CER-Richtlinie zu beginnen?

Die CER-Richtlinie wird in den kommenden Jahren europaweit in nationales Recht überführt. Für betroffene Unternehmen ist es daher sinnvoll, frühzeitig mit der Vorbereitung und Umsetzung zu beginnen, um ausreichend Zeit für die Entwicklung und Implementierung aller erforderlichen Maßnahmen zu haben.

Erfahrungsgemäß sind Umsetzungsfristen bei regulatorischen Vorgaben knapp bemessen, während die Komplexität der geforderten Sicherheitsstrukturen hoch ist. Unternehmen, die frühzeitig starten, sichern sich ausreichend Zeit für eine sorgfältige Risikoanalyse, die schrittweise Einführung von Schutzmaßnahmen und die Schulung ihrer Mitarbeitenden.

Zudem reduziert eine proaktive Umsetzung das Risiko von Sanktionen und Imageschäden. Durch ein rechtzeitiges Sicherheitskonzept lassen sich Sicherheitslücken schließen, bevor sie von Angreifern ausgenutzt werden. Unternehmen, die den Prozess verschleppen, laufen Gefahr, unter Druck hektisch reagieren zu müssen, was häufig zu unvollständigen oder fehlerhaften Sicherheitsmaßnahmen führt.

Ein weiterer Vorteil: Unternehmen, die früh mit der Umsetzung der CER-Richtlinie beginnen, können die Einbindung in bestehende Strukturen sorgfältig planen und die Maßnahmen optimal in bestehende Managementsysteme (z. B. ISMS, BCM) integrieren.

Mit unserer Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen die CER-Richtlinie nicht nur formal erfüllt, sondern die Sicherheitsmaßnahmen praxisgerecht und langfristig wirksam sind.

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IT-Sicherheit braucht Vertrauen – und genau das ist unser Anspruch.

Als CHRIST Security GmbH stehen wir für praxisnahe Beratung, zertifizierte Kompetenz und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Wir begleiten unsere Kunden nicht nur technisch, sondern strategisch – verlässlich, klar und mit dem festen Ziel, nachhaltige Sicherheit zu schaffen.

gez.
- Jannik Christ, Geschäftsführer

Foto: Jannik Christ (Geschäftsführer)

Engagiert. Vernetzt. Immer auf dem neuesten Stand.

Als aktives Mitglied in führenden Fachverbänden und Sicherheitsnetzwerken bleiben wir stets am Puls der Zeit – technologisch, regulatorisch und strategisch. Unsere Mitgliedschaften sind mehr als nur Logos: Sie stehen für fachliche Tiefe, kontinuierliche Weiterbildung und aktiven Austausch mit Expert:innen aus Wirtschaft, Forschung und Behörden. Davon profitieren auch Sie – durch Beratung, die aktuelles Wissen mit praxiserprobter Umsetzung verbindet.

Mitglied Alliant für Cyber-Sicherheit (Teilnehmer)Mitglied im BitkomMitgliedschaft: bitmi (Bundesverband IT-Mittelstand e.V.)Mitgliedschaft: Security made in GermanyMitgliedschaft bei TeleTrust

Zertifizierte Exzellenz – für Ihre Sicherheit.

Unsere Expertise ist nicht nur Erfahrungssache, sondern international anerkannt und zertifiziert. Mit Qualifikationen wie CISSP, CCSP, CISM sowie ISO 27001 Lead Auditor und Lead Implementer erfüllen wir höchste Standards in Informationssicherheit, Risikomanagement und Compliance. Diese weltweit renommierten Zertifikate stehen für fundiertes Fachwissen, strategische Weitsicht und die Fähigkeit, Sicherheit wirksam und auditkonform in Ihrem Unternehmen zu verankern. Vertrauen Sie auf geprüfte Qualität – für Schutz mit System.

Wo Sicherheit diskutiert wird, sind wir live dabei.

Ob auf renommierten Sicherheitskonferenzen, in Fach-Webcasts oder als Gast in führenden Podcasts – wir teilen unser Wissen dort, wo es zählt. Mit aktuellen Einblicken, klaren Positionen und echten Praxiserfahrungen gestalten wir die Sicherheitsdebatte aktiv mit. Für unsere Kunden bedeutet das: Zugang zu neuesten Trends, relevanten Impulsen und Beratung auf Augenhöhe – immer am Puls der Branche.

Kontakt

Hanna, Assistenz der Geschäftsführung
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